Freizeit auf Attest – kleines Vergehen mit großen Folgen?
Mit einem Detektiveinsatz können sich Arbeitgeber wirksam gegen Lohnfortzahlungsbetrug wehren, sollten aber erfolgsbasierte Konditionen meiden
Deutschland – eine Nation von „Blaumachern“? Die Zahlen scheinen dies zu belegen: Pro Jahr gehen schätzungsweise 34 Millionen bezahlte Krankheitstage auf das Konto von Simulanten, die sich mittels Attest ein bisschen mehr Freizeit verschaffen wollen. Doch was vielen Arbeitnehmern als lässliches kleines Vergehen erscheint, kann für den Arbeitgeber durchaus große Folgen haben. „Unternehmer, die den Verdacht hegen, dass Mitarbeiter eine Krankheit nur vortäuschen, sollten nicht tatenlos zusehen“, rät Marcus Lentz, Geschäftsführer einer bundesweit agierenden Wirtschaftsdetektei. „Der Einsatz einer seriösen Detektei hilft, klare Zeichen zu setzen und langfristigen Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Durch objektive und wertneutrale Ermittlungen können Betrüger auch vor Gericht überführt werden“, betont der langjährig erfahrene Privatermittler und Geschäftsführer der Detektei Lentz& Co. GmbH, Marcus Lentz und warnt daher vor erfolgsbasierten Vertragskonditionen.
„Blaumacher“ verursachen in Deutschland jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro. „Ein bisschen zusätzliche Freizeit auf Krankenschein – das wird häufig für ein kleines Kavaliersdelikt gehalten“, weiß Wirtschaftsdetektiv Marcus Lentz aus langjähriger Berufserfahrung. „Doch wer seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, erfüllt in juristischer Hinsicht einen Betrugstatbestand.“ Aufgrund des gesetzlichen Anspruchs auf Lohnfortzahlung sind betrügerische Angestellte gerade für kleine und mittelständische Unternehmen häufig eine ernstzunehmende finanzielle Belastung. „Wenn Liefertermine nicht eingehalten oder Aufträge gar nicht erst angenommen werden können, weil in der Urlaubssaison plötzlich die Hälfte der Belegschaft fehlt, kann das langfristig sogar die Existenz des Betriebes gefährden“, erläutert Lentz.
„Blaumacher“ überführen – doch wie?
Grundsätzlich müssen Arbeitgeber ärztliche Atteste als Nachweis einer Erkrankung akzeptieren. Auch wenn berechtigte Zweifel an der Glaubwürdigkeit bestehen, brauchen Arbeitgeber gerichtsfeste Beweise, um einen Mitarbeiter des Lohnfortzahlungsbetruges zu überführen. „Wer in einem solchen Fall auf eigene Faust ermittelt, macht sich selbst rechtlich angreifbar“, warnt Chefermittler Lentz. Außerdem bergen eigenständige Ermittlungen von Laien häufig die Gefahr, den Verdächtigen zu warnen und so die Überführung selbst zu behindern, oder sich sogar plötzlich als Beschuldigter wegen Nachstellung (§238 StGB) wieder zu finden. Immer mehr Unternehmen verlassen sich deshalb auf die Unterstützung seriöser Wirtschaftsdetekteien. „Detektive kennen die Tricks und Kniffe von Blaumachern und wissen genau, wie man sie überführen kann – und wo die rechtlichen Grenzen dabei liegen“, betont Lentz.
Vorteile eines Detektiveinsatzes
Die unmittelbaren Vorteile liegen auf der Hand: „Lohnfortzahlungsbetrug rechtfertigt eine fristlose Kündigung“, weiß Lentz. „Professionelle Detektive gehen immer sehr diskret vor. Observationen werden von mehrköpfigen Teams durchgeführt, die unauffällig gerichtsverwertbare Beweise sichern“, so der Wirtschaftsdetektiv. Das erspart den Unternehmen nicht nur weitere Ausfälle und Kosten, sondern auch einen langwierigen Gerichtsprozess mit negativem Ausgang. „Unsere erfahrenen Ermittler fungieren auch als Zeugen vor Gericht. Und da Aussagen von Detektiven in der Regel als neutral und unbefangen gelten, haben sie einen hohen Stellenwert“, erklärt Marcus Lentz.
So finden Sie professionelle Unterstützung
Neben persönlichen Empfehlungen und Kundenbewertungen gibt es für die Wahl einer seriösen Detektei einige objektive Kriterien wie die Qualifikation der Ermittler, TÜV-Zertifizierungen und eine transparente Preisgestaltung. „Achten Sie unbedingt darauf, dass die Detektive ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) sind, dies auch vertraglich schriftlich zugesichert wird und somit eine intensive, professionelle Ausbildung absolviert haben“, rät Lentz.
Erfolgsbasierte Preisstaffelung steht der Unbefangenheit der Zeugen entgegen
Auch ein Blick auf die Preise lohnt sich: Eine erfolgsabhängige Preisstaffelung steht dem Grundsatz der Unbefangenheit entgegen. „Wird für einen bewiesenen Fall von Lohnfortzahlungsbetrug mehr berechnet als für Ermittlungen ohne Nachweis, könnten gegnerische Anwälte und auch Arbeitsrichter dem Detektiv persönliches Interesse am Ausgang der Ermittlungen unterstellen“, erklärt Rechtsanwalt Michael Heinel. „Damit würde er als Zeuge nicht mehr als neutral gelten und seine Aussage hätte geringere Beweiskraft.“
Wenn jemand also sein Honorar um 30, 40 oder gar 50% reduziert, wenn ein Nachweis nicht gelingt und damit wirbt, macht er sich und seine Ergebnisse angreifbar, da er dann ein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens hat – nämlich das Interesse sein höheres Honorar zu erhalten.
Daher sollten Firmen solche Abrechnungsmodelle generell meiden.
Klare Signale schrecken Nachahmer ab
Kann durch professionelle Ermittlungen eine fristlose Kündigung gerechtfertigt werden, wird nicht nur die unmittelbare finanzielle Schädigung des Unternehmens beendet – in den meisten Fällen, die vor Gericht gehen, muss der überführte Betrüger sogar die Kosten für den Detektiveinsatz tragen. Ein Detektiveinsatz lohnt sich auch in anderer Hinsicht: „Arbeitgeber setzen damit klare Signale und schrecken Nachahmer ab“, weiß Lentz aus Erfahrung. Nach erfolgreicher Überführung eines „Blaumachers“ sinkt die Anzahl der Krankschreibungen durchschnittlich um 30 Prozent. „Den ehrlichen Mitarbeitern wird hingegen gezeigt, dass der Arbeitgeber für Gerechtigkeit sorgt“, so Lentz. „Und das hat langfristig auch einen positiven Effekt auf das Betriebsklima.“
Weitere Info’s gibt es unter: https://www.lentz-detektei.de/wirtschaft/gerichtsurteile
Über den Autor: Patrick Davis
Der gebürtige 33jährige US-Amerikaner ist seit mehr als fünf Jahren bei uns im Team und ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und sowohl im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz, als auch teils in der Mandantenbetreuung. Herr Davis spricht muttersprachlich deutsch und amerikanisches Englisch, hat lange Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet und verbringt seine Freizeit gern im Freundeskreis und ist leidenschaftlicher Sportler.
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