Kosten der Detektei Lentz® erstattungsfähig, da immer rechtskonforme Arbeitsweise!
Nach neuestem Urteil des BGH sind die Detektivkosten erstattungsfähig, die sich auf notwendige und zulässige Ermittlungsmethoden beziehen: Kriterien, die bei der Detektei Lentz® gewährleistet sind.
Im vorliegenden Fall ging es darum, ob ein geschiedener Ehemann im Unterhaltsstreit mit seiner Ex-Frau die durch einen beauftragten Detektiv entstandenen Kosten ihr in Rechnung stellen kann.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied (AZ: XII ZB 107/08) dass, wenn durch den Detektiveinsatz nachgewiesen wird, dass die ehemalige Gattin mit einem anderen Mann zusammenlebte und somit die Notwendigkeit des Detektiveinsatzes gegeben war, diese Kosten erstattungsfähig sind. Allerdings beruhten im zugrunde liegenden Fall die Beweismittel nicht allein auf detektivische Beobachtungen. Ein GPS-Sender wurde eingesetzt, um von der Zielperson ein Bewegungsprofil zu erstellen. Diese Maßnahme wurde als unverhältnismäßig und nicht gerichtsverwertbar angesehen und somit waren diese Detektivkosten nicht erstattungsfähig.
Dieses Urteil des BGH bestätigt die Detektei Lentz®(http://unterhaltsbetrug.lentz-detektei.de/themen/untreue-erkennen), die als erfahrene und professionelle Detektei immer wieder herausstellt, wie wichtig es ist, zum einen Untreue zu erkennen und zum anderen diese eben auch gerichtsverwertbar zu beweisen. Laut Marcus Lentz, Geschäftsführer der Detektei Lentz®, ist Untreue zu erkennen und gerichtsverwertbar nachzuweisen nicht leicht. Damit nicht nur die Anzeichen der Untreue erkannt werden, sondern auch die gerichtsverwertbaren Beweise dafür erbracht werden, ist eine professionelle Detektivarbeit notwendig. Die Detektei Lentz® sucht grundsätzlich nach unanfechtbaren Beweisen für das Fehlverhalten – auch, um falsche Schlussfolgerungen zu vermeiden. In Einzelfällen konnte die Detektei Lentz®den Verdacht auch widerlegen und der Beziehung wieder auf die Beine helfen. In den meisten Fällen der Detektei Lentz® bewahrheitete sich jedoch der Verdacht. Und dann sind die durch die Detektei Lentz® entstandenen Kosten auch erstattungsfähig, da sie dem Mandanten immer gerichtsverwertbare Beweise erbringt.
U.a. aus diesem Grund verwendet weder die Detektei Lentz® noch die gesamte Lentz Gruppe® im Rahmen ihrer Ermittlungen GPS-Sender. Die Lentz Gruppe® sichert ihre Beweise allein durch Observationen. Des weiteren prüft die Detektei Lentz® sowohl im eigenen Interesse aber insbesondere im Interesse ihrer Mandaten mit ihren hauseigenen Justitiaren, was erlaubt ist, welche Beweise gerichtsverwertbar sind und überprüft darüber hinaus kostenfrei alle Ermittlungsberichte auf juristische Einwandfreiheit (https://www.lentz-detektei.de/firmenprofil/7-lentz-pluspunkte-grundsaetze-unserer-detektei).
Weitere interessante Informationen zu den Arbeitsgebieten der Detektei Lentz®, ihrer Arbeitsweise sowie interessante Fallbeispiele aus den Ermittlungsakten der Detektei Lentz® sind zu finden unter https://www.lentz-detektei.de/start
Über den Autor: Patrick Davis
Der gebürtige 33jährige US-Amerikaner ist seit mehr als fünf Jahren bei uns im Team und ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und sowohl im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz, als auch teils in der Mandantenbetreuung. Herr Davis spricht muttersprachlich deutsch und amerikanisches Englisch, hat lange Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet und verbringt seine Freizeit gern im Freundeskreis und ist leidenschaftlicher Sportler.
Nehmen Sie Kontakt auf.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Ilona C. , Bad Bramstedt
Werner Klein, Berlin
Jesko Luciano, 60329 Frankfurt am Main