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GPS-Sender zur Observation (Beobachtung) sind strafbar!

Verdeckte GPS-Überwachung durch eine Detektei ist eine Straftat!

(Landgericht Lüneburg, Az. 26 Qs 45/111)

Bedient sich eine von einer Partei beauftragte Detektei eines heimlich eingesetzten GPS-Senders um Erkenntnisse über das Verhalten einer Zielperson zu gewinnen, so handelt es sich um eine wegen Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung unzulässige Ermittlungsmethode. Als unzulässiges Beweismittel sind die durch die GPS-Überwachung gewonnen Erkenntnisse nicht vor Gericht verwertbar. Die Kosten, die durch die Beauftragung der Detektei entstanden sind, sind dann nicht zu erstatten. Die Berichte der Detektei dürfen nicht vor Gericht als Beweismittel verwendet werden.

Der Einsatz eines GPS-Sender stellt darüberhinaus für Privatpersonen (also Detekteien und ihre Mandanten) eine unerlaubte Datenverarbeitung dar, die nach dem §29 BDSG unter Strafe (NICHT Bußgeld!) steht. Sowohl die Detektei als möglicher Täter, als auch der Auftraggeber als möglicher Anstifter, könnten daher strafrechtlich erhebliche Probleme bekommen. Neben dieser Strafbarkeit der handelnden Personen dürften dazu Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche treten, welche die so observierte Zielperson geltend machen könnte. Daher werden in unserer Detektei keine GPS-Sender zum Einsatz gebracht!!!

In der Detektei Lentz Gruppe® finden ausschließlich rechtlich zulässige Ermittlungsmethoden statt. Im Interesse unserer Mandanten und in unserem eigenen Interesse. Wirbt eine Detektei mit dem Einsatz von GPS-Sendern, so spricht dies ganz klar und eindeutig, nicht für die Seriosität dieser Detektei. Unser Rat: Finger weg!

Für weitere Informationen zu ähnlichen Themen oder generell zur Arbeit unserer Detektei lesen Sie sich bitte die FAQs durch.

Über den Autor: Robin Schellberg

Robin Schellberg

Robin Schellberg ist seit vier Jahren, nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung als Fachinformatiker als Detektiv-Sachbearbeiter tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa

Herr Schellberg spricht neben deutsch auch englisch fließend und ist in ihrer Freizeit begeisterter Motorradfahrer.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
In einer komplexen arbeits­rechtlichen Aus­ein­ander­setzung mit einem von der Arbeit frei­gestellten Mit­arbeiter der zweiten Führungs­ebene haben wir die Detektei Lentz eingeschaltet. Die Detektive arbeiteten sehr rasch und ergebnis­orientiert, so dass die Angelegenheit letztlich sehr erfolgreich für uns abgeschlossen werden konnte. Wir empfehlen dieses Unter­nehmen gerne weiter!
Dr. Daniel T., München
Kundenstimme
Das Team wirkte auf mich schon am Telefon sehr kompetent und erfahren. Dieser Eindruck bestätigte sich in der anschließenden Auftragsbearbeitung.
Sylvia M., 40479 Düsseldorf
Kundenstimme
Ich bin sehr zufrieden und fühlte mich gut aufgehoben und fair behandelt
Volker R., Heppenheim
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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