Zum Inhalt springen

GPS-Sender zur Observation (Beobachtung) sind strafbar!

Verdeckte GPS-Überwachung durch eine Detektei ist eine Straftat!

(Landgericht Lüneburg, Az. 26 Qs 45/111)

Bedient sich eine von einer Partei beauftragte Detektei eines heimlich eingesetzten GPS-Senders um Erkenntnisse über das Verhalten einer Zielperson zu gewinnen, so handelt es sich um eine wegen Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung unzulässige Ermittlungsmethode. Als unzulässiges Beweismittel sind die durch die GPS-Überwachung gewonnen Erkenntnisse nicht vor Gericht verwertbar. Die Kosten, die durch die Beauftragung der Detektei entstanden sind, sind dann nicht zu erstatten. Die Berichte der Detektei dürfen nicht vor Gericht als Beweismittel verwendet werden.

Der Einsatz eines GPS-Sender stellt darüberhinaus für Privatpersonen (also Detekteien und ihre Mandanten) eine unerlaubte Datenverarbeitung dar, die nach dem §29 BDSG unter Strafe (NICHT Bußgeld!) steht. Sowohl die Detektei als möglicher Täter, als auch der Auftraggeber als möglicher Anstifter, könnten daher strafrechtlich erhebliche Probleme bekommen. Neben dieser Strafbarkeit der handelnden Personen dürften dazu Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche treten, welche die so observierte Zielperson geltend machen könnte. Daher werden in unserer Detektei keine GPS-Sender zum Einsatz gebracht!!!

In der Detektei Lentz Gruppe® finden ausschließlich rechtlich zulässige Ermittlungsmethoden statt. Im Interesse unserer Mandanten und in unserem eigenen Interesse. Wirbt eine Detektei mit dem Einsatz von GPS-Sendern, so spricht dies ganz klar und eindeutig, nicht für die Seriosität dieser Detektei. Unser Rat: Finger weg!

Für weitere Informationen zu ähnlichen Themen oder generell zur Arbeit unserer Detektei lesen Sie sich bitte die FAQs durch.

Über den Autor: Patrick Davis

Patrick Davis

Der gebürtige 33jährige US-Amerikaner ist seit mehr als fünf Jahren bei uns im Team und ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und sowohl im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz, als auch teils in der Mandantenbetreuung. Herr Davis spricht muttersprachlich deutsch und amerikanisches Englisch, hat lange Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet und verbringt seine Freizeit gern im Freundeskreis und ist leidenschaftlicher Sportler.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Zurück zur Newsübersicht

Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Beobachtung bei Unterhalts­streitigkeiten: Bin sehr zufrieden, mit der sehr kompetenten Beratung und Bedienung von Anfang an bis zum Schluß. Sehr zu empfehlen. Ins­be­sondere die stichhaltigen und auf den Punkt gebrachten Berichte lobten auch meine Anwälte.
Wolf-Peter H., Köln
Kundenstimme
Etwas Wartezeit. Sonst perfekt. Danke an meine immer für uns erreichbare Ansprech­partnerin Frau S., und das Team
Lieselotte M., Wien
Kundenstimme
Wir haben professionelle Hilfe bekommen und den Eindruck gewonnen, dass hier nicht nur der Verdienst für die Detektei im Vordergrund steht, sondern in erster Linie das Ergebnis für den Mandanten. Kommunikation, Transparenz und Ehrlichkeit sind sehr gut. Von Beginn an sehr angenehme und klare Kommunikation.
Harald K., A-5300 Hallwang
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!