Unterhaltsforderungen werden immer dreister
Der Anruf eines aufgebrachten Mannes erreichte unsere Detektei. Detmold war der angebliche Wohnort seiner geschiedenen Frau. Dort lebte die Frau angeblich in einer kleinen Einliegerwohnung im Hause ihres Sohnes und zahlte diesem angeblich auch Miete. Klingel und Briefkasten waren mit ihrem Namenszug beschriftet. Der Mann berichtete uns weiter, dass er monatlich über 1.500 € Unterhalt bezahlen müsse und das nun schon seit 4 ½ Jahren, da seine Frau angeblich praktisch mittellos sei und weder Arbeit noch neuen Partner habe. Genau dies, so der Anrufer weiter, könne er sich nach einem solch langen Zeitraum kaum vorstellen. Da das Vater-Sohn-Verhältnis seit der Scheidung ‚auf Eis‘ liegt, konnte der Anrufer auch auf diesem Weg keine brauchbaren Informationen erhalten.
So kam es, dass eine Woche später eine mobile Observationsgruppe unserer Detektei in Detmold ihre Arbeit am vorgeblichen Wohnsitz der Ex-Frau aufnahm.
Weder am ersten, noch am zweiten Einsatztag vor Ort gelang es unseren Detektiven die Ex-Frau des Mandanten unserer Detektei auch nur einmal zu Gesicht zu bekommen. Abends ging jedoch das Licht in der Wohnung an beiden Abenden an. Eine Einsichtnahme in die Wohnung war jedoch – aufgrund der Bauart des Hauses – von außen nicht möglich. Auf Klingeln reagierte in der Einliegerwohnung niemand. Den Briefkasten der Ex-Frau des Auftraggebers unserer Detektei leerte die Ehefrau des Sohnes mit. Die Detektive unserer Detektei wurden misstrauisch und vermuteten – wie sich herausstellte völlig zu Recht – dass die Lichter durch Zeitschaltuhren gestellt wurden und in der Wohnung überhaupt niemand wohnte.
Mit einem einfachen Trick fanden die Detektive heraus, dass die Wohnung tatsächlich – bis auf einige ganz wenige Möbel – leer Stand, keinerlei persönliche Gegenstände der gesuchten Ex-Frau enthielt und als ‚Gäste Wohnung‘ des Sohnes und der Schwiegertochter des Mandanten unserer Detektei genutzt wurde.
Daraufhin begannen die Detektive der mobilen Observationsgruppe in Detmold unserer Detektei mit umfangreichen, auftragsbegleitenden Ermittlungen. Es gelang den Detektiven tatsächlich herauszufinden, dass die gesuchte Ex-Frau des Mandanten unserer Detektei einen winzigen Fehler gemacht hatte. Sie hatte einen weiteren – unserem Auftraggeber nicht bekannten – Handyvertrag abgeschlossen und dessen Rechnung ging an eine völlig andere Anschrift, im rund 100km. entfernten Seesen.
Vor Ort in Seesen konnten die Detektive unserer Detektei schnell feststellen, dass die gesuchte Ex-Frau dort im Haus eines ortsansässigen Steuerberaters lebte und mit diesem auch – wie unter neutralem, sachlichen Vorwand befragte Nachbarn angaben – verlobt war. An den nun folgenden fünf Observationstagen der Detektive unserer Detektei in Seesen konnte schnell festgestellt werden, dass die Frau ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt in Seesen und nicht in der Einliegerwohnung ihres Sohnes in Detmold hatte und mit dem geschiedenen Steuerberater schon seit mindestens zwei Jahren in dessen Haus zusammen lebte.
Damit war der Unterhaltsbetrug bewiesen. Dies sah auch das zuständige Familiengericht so und entschied, dass der Mandant unserer Detektei keine Unterhaltsverpflichtungen mehr habe und dass die Ex-Frau, durch die wissentlichen Falschangaben zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, ihren Unterhaltsanspruch komplett verwirkt habe. Auch die Kosten unserer Detektei wurden, nach §91 ZPO. vollständig als ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘ gegen die Ex-Frau festgesetzt und sind von dieser nun dem Mandanten unserer Detektei in voller Höhe zu erstatten.
Eine entsprechende Widerklage der Ex-Frau brachte kein anderes Ergebnis.
Über den Autor: Robin Schellberg
Robin Schellberg ist seit vier Jahren, nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung als Fachinformatiker als Detektiv-Sachbearbeiter tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa
Herr Schellberg spricht neben deutsch auch englisch fließend und ist in ihrer Freizeit begeisterter Motorradfahrer.
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