Lohnfortzahlungsbetrug im Umland von Hamburg aufgedeckt
Unsere Detektei Hamburg wurde im April eingeschaltet, um den bei dem Geschäftsführer eines nördlich von Hamburg, in Quickborn, ansässigen Bauunternehmens bestehenden Verdacht eines möglichen Lohnfortzahlungsbetruges im Krankheitsfall eines Mitarbeiters zu bestätigen, oder absolut zu entkräften.
Eine mobile Observationsgruppe unserer Detektei Hamburg begann, einige Tag später, in Quickborn mit der auf zunächst vier bis fünf Tage angesetzten Observation (Beobachtung) des vorgeblich kranken Mitarbeiters.
Es wurde schnell klar, dass der Mitarbeiter nicht so krank ist, wie er unserem Auftraggeber erzählte. Trotz angeblicher ’schwerer Rückenprobleme‘ war der Mann nämlich in der Lage die Terrasse des Hauses seiner Schwiegereltern, im Rund 20km. entfernten Elmshorn, neu zu pflastern.
Im Verlauf der dreitätigen Observation konnten keinerlei Anzeichen irgendeiner körperlichen Einschränkung erkannt werden. Der Mann pflasterte die über 80qm große Terrasse komplett alleine, schleppte die Steine, schob schwere, mit Sand und Kies beladene Schubkarren umher und fuhr mit dem PKW seines Schwiegervaters in den Baumarkt, um weiteres Material zu kaufen.
Der mobilen Observationsgruppe unserer Detektei Hamburg gelang es, durch verdeckte Fotografie, aus nächster Nähe eindrucksvolle Bilder unserer Zielperson bei der Arbeit an praktisch allen Tagen anzufertigen.
So kam es, dass die Tätigkeit unserer Detektei Hamburg in Quickborn und Elmshorn schon nach drei Tagen vorzeitig, erfolgreich beendet werden konnte.
Die Arbeitsrichter des Arbeitsgerichtes Hamburg quittierten das Verhalten des Mannes hart aber fair und bestätigten die fristlose Kündigung, ohne Anspruch auf Abfindung. Ebenso wurden die Kosten unserer Detektei als ’notwendige Kosten der Beweisführung, im Sinne des §91 ZPO.‘ anerkannt und mussten von dem des Lohnfortzahlungsbetruges überführten Mannes an unseren Auftraggeber erstattet werden.
Die Richter erklärten in der Urteilsbegründung: ‚Ein arbeitsunfähig krank geschriebener Mitarbeiter, hat alles zu unterlassen, was bei objektiver Betrachtung seine Genesung behindert, oder verzögert. Bei offenbaren Rückenleiden, ist dies bei schwerer, körperlicher, handwerklicher Arbeit absolut gegeben; insbesondere dann, wenn der kranke Mitarbeiter seine vertraglich geschuldete handwerkliche Arbeitstätigkeit bei seinem Arbeitgeber eben wegen dieser Rückenprobleme nicht ausüben kann. Es kommt nicht darauf an, ob es tatsächlich zu einer Verzögerung der Genesung gekommen ist. Maßgebend ist die Verpflichtung des Arbeitnehmers, seine Arbeitsfähigkeit möglichst schnell wieder herzustellen und seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber wieder anbieten zu können.‘
Somit war der Einsatz unserer Detektei in Hamburg an den Einsatzorten unserer Detektei in Quickborn und Elmshorn ein voller Erfolg für unseren Mandanten und die Gerechtigkeit.
Über die Autorin: Shannon Schreuder
Shannon R. Schreuder, Jahrgang 1993, ist seit 2012 in unserem Team tätig. Die gelernte KFZ-Mechatronikerin absolvierte nach ihrem Fachabitur die Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK) und verfügt über eine jahrelange Observationserfahrung im In- und Ausland; darunter auch bei komplexen Einsätzen in Ghana, Japan, Neuseeland und den Vereinigten Staaten und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.) und geprüfte Qualitätsmanagementfachkraft – TÜV und betreut unser QM-System federführend.
In ihrer Freizeit verbringt die Mutter eines Sohnes viel Zeit beim Wakeboarden und Motorradfahren mit ihrem Ehemann.
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