Schwere Gartenarbeit, trotz Bandscheibenprobleme?
Häuften sich doch in den letzten Monaten die Krankheitstage des als Objektleiters tätigen Mannes erheblich…
Nachdem dem Mann zweimal ein beantragter Urlaub nicht genehmigt werden konnte. Immer zu den gewünschten Urlaubsterminen trudelte dann eine Krankmeldung des Hausarztes des Mannes für 2 Wochen am Stück ein – so auch aktuell zum Zeitpunkt der Beauftragung unserer Detektei für Saarluis.
Eine mobile Observationsgruppe unserer Detektei für Saarlouis begann zwei Tage später mit der Observation (Beobachtung) des Mannes an seinem privaten Wohnsitz in Beckingen und stellte erstaunliches fest: Nachdem professionelle, auftragsbegleitende Vorermittlungen ergeben hatten, dass der Mann mit dem Diagnoseschlüssel „M51“ (Bandscheibenprobleme) krankgeschrieben war. Der Mann fuhr gleich am ersten Observationstag morgens mit dem Auto in einen örtlichen Baumarkt, lud dort 11 Säcke à 25kg mit Dekokieselsteinen in seinen Kombi, fuhr nach Hause und begann dann im Garten seines Häuschen mit umfangreichen Umgestaltungs- und Dekoarbeiten, die den ganzen Tag über andauerten. Dabei arbeitete der Mann mehr als 7 Stunden körperlich schwer und zeigte – ganz anders als seine diagnostizierte Krankheit es vermuten lassen sollte – definitiv keinerlei Anzeichen einer Erkrankung, körperlichen Einschränkung o.ä.
Auch am zweiten Observationstag der Detektive unserer Detektei für Saarlouis, der auf Anraten des Anwalts unseres Mandanten noch zusätzlich durchgeführt wurde, arbeitete der Mann wiederum in seinem Garten körperlich und fuhr Nachmittags mit seiner Frau noch in den Supermarkt um dort den Großeinkauf – inkl. schwerer Getränkekisten – für das bevorstehende Grillwochenende zu erledigen.Hoffentlich hat der Mann dieses Wochenende genossen: Es dürfte für geraume Zeit sein letztes gewesen sein. Am Montag darauf wurde ihm per Boten die fristlose Kündigung wegen „erwiesenem Lohnfortzahlungsbetrug“ in den Hausbriefkasten unter Zeugen eingeworfen. Nun hat er viel, viel Zeit für Gartenarbeit.
Wie zu erwarten, reichte der Mann – an Dreistigkeit kaum zu überbieten – Kündigungsschutzlage ein und meinte, die Arbeit habe seiner Genesung ja nicht geschadet. Dieser Auffassung konnte und wollte das Arbeitsgericht nicht Folgen und bestätigte die fristlose Kündigung als wirksam und wies den Mann auch noch im Gerichtssaal gleich auf die Strafbarkeit des Tatbestandes des „Lohnfortzahlungsbetruges“ hin.
Über den Autor: Robin Schellberg
Robin Schellberg ist seit vier Jahren, nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung als Fachinformatiker als Detektiv-Sachbearbeiter tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa
Herr Schellberg spricht neben deutsch auch englisch fließend und ist in ihrer Freizeit begeisterter Motorradfahrer.
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