Kranke Büromitarbeiterin arbeitete im Hotel des Schwagers während der Krankheit!
Unsere Detektei in Königstein im Taunus erhielt vor kurzem den Auftrag eine krankgeschriebene Mitarbeiterin eines Usinger Büroservices zu observieren. Die in Königstein im Taunus wohnende Frau meldete sich immer wieder für 1-2 Wochen von wechselnden Ärzten attestiert krank. Davon hatte ihre Chefin nun die Nase voll und beauftragte unsere Detektei in Königstein im Taunus tätig zu werden und die vorgeblich kranke Mitarbeiterin zu observieren.
Eine mobile Observationsgruppe unserer Detektei wurde daraufhin tätig und observierte (beobachtete) die fragliche Mitarbeiterin an zunächst drei Tagen, wie mit der Chefin des Büroservices vereinbart.
Schnell zeigte sich, dass der Anfangsverdacht der Arbeitgeberin der Zielperson unserer Detektei in Königstein im Taunus stimmte. Die Frau verließ bereits am ersten Observationsmorgen gegen 07.15 Uhr ihre schicke Doppelhaushälfte in Usingen und fuhr mit dem eigenen Auto bis nach Frankfurt am Main. Die Detektive unserer Detektei folgten unerkannt und konnten feststellen, dass die Frau dort in einem Hotel verschwand. Eine Detektivin der mobilen Observationsgruppe unserer Detektei folgte der Frau in das bekannte Frankfurter Hotel hinein und konnte feststellen, dass die Zielperson unserer Detektei in dem Hotel offenbar arbeitete. Zumindest löste sie gegen 08.00 Uhr dort die Kollegin hinter dem Check-In Schalter ab und nahm ihre Arbeit auf.
Durch einen gezielten Telefonanruf konnte schnell festgestellt werden, dass die fraglicheMitarbeiterin dort schon eingearbeitet zu sein schien und auch mit dem Computersystem perfektumgehen konnte. Am Telefon meldete sich die Mitarbeiterin jedoch mit einem anderen Namen,ihrem Mädchennamen, wie später in Erfahrung gebracht werden konnte.
Auftragsbegleitende Ermittlungen ergaben, dass das namhafte Hotel unter der Leitung desSchwagers der Zielperson unserer Detektei stand und unsere Zielperson dort regelmäßig aushalf,um mit diesem – erstens nicht genehmigten und zweitens während einer ärztlich attestiertenKrankheit ohnehin nicht erlaubten – Nebenjob die Raten für ihr Auto zu finanzieren.
Die Reaktion der Chefin des Büroservices in Usingen ist verständlich: Sie kündigte derZielperson unserer Detektei fristlos und meldete den Vorgang außerdem an die zuständigeKrankenkasse. Nun sieht sich die Frau gleich mehreren Problemen ausgesetzt: Sie hat ihreneigentlichen Job verloren, muss die Kosten unserer Detektei, nach §91 ZPO., wegen erwiesenem Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall an die Auftraggeberin unserer Detektei aus Usingen zurück erstatten und auch die Krankenkasse hat ein Verfahren wegen Betrugsverdachtes gegendie Zielperson unserer Detektei aus Königstein im Taunus eingeleitet.
Über den Autor: Nils Borsch
Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.
In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.
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