Lohnfortzahlungsbetrug in München und Dachau nachgewiesen!
Lohnfortzahlungsbetrug in München und Dachau nachgewiesen!
Unsere Detektei München erhielt kurz nach Dienstbeginn unserer Telefonzentrale Montag morgens den Anruf eines aufgebrachten Geschäftsführers einer Werbeagentur. Einer seiner langjährigen Grafiker meldete sich nun schon die dritte Woche in Folge arbeitsunfähig krank. Der nun schon drei Wochen andauernden Krankmeldung war eine Abmahnung wegen nicht Einhaltung von Pausenzeiten vorausgegangen. Zwei Tage nach der Abmahnung begann die ‚Krankheit‘ des Grafikers. Der Geschäftsführer entschied sich, nach einer ausführlichen telefonischen Beratung mit einem Mandantenbetreuer unserer Detektei München dafür, den Mitarbeiter an zunächst drei Tagen observieren (beobachten) zu lassen. Hierfür wurde eine mobile Observationsgruppe am Wohnsitz des Mannes in Dachau eingesetzt, die dann auch tags darauf mit ihrer Tätigkeit begann.
Die drei eingesetzten Detektive der mobilen Observationsgruppe unserer Detektei am Einsatzort Dachau stellte schnell fest, dass der Mann alles andere als arbeitsunfähig krank war. Vielmehr unterhielt der Mann intensive Kontakte zu zwei anderen Werbeagenturen. Der einsatzleitende Detektiv hatte den Verdacht, dass die Zielperson unserer Detektei eventuell Bewerbungsgespräche dort wahrnahm. Jedoch passte nicht so ganz dazu, dass der Mann an beiden Tagen zweimal täglich bei diesen Werbeagenturen, immer nur für 30-45 Minuten war und dann wieder zurück nach Hause fuhr.
Unsere Detektive entschlossen sich daher, am dritten Einsatztag zu auftragsbegleitenden Ermittlungen. Unter einem sachlich, neutralen Vorwand – der auch einer Überprüfung zunächst standhielt – kontaktierten unsere Detektive die beiden anderen Werbeagenturen. Im Verlauf dieser Kontakte konnte ermittelt werden, dass unsere Zielperson seit etwa zwei Wochen für beide Agenturen als ‚Freelancer‘, d.h. als freier Mitarbeiter (Subunternehmer) von seinem Home-Office aus tätig war und lediglich immer nur für kurze Gespräche mit dem Auftraggeber in die jeweiligen, Auftrag gebenden Werbeagenturen fuhr.
Das war also der wahre Grund für die Krankheit. Der bei dem Auftraggeber unserer Detektei München beschäftigte Grafiker war dabei, sich selbstständig zu machen und hoffte offenbar, die schwierige Anfangszeit noch mit dem Gehalt im Rahmen der Lohnfortzahlung von dem Auftraggeber unserer Detektei München überbrücken zu können.
Auftragsbegleitende weitere Ermittlungen, an dem von dem Auftraggeber nun genehmigten vierten und fünften Observationstag, erhärteten diesen Vorwurf zunehmend und ergaben auch, dass unter der Anschrift in Dachau der Zielperson unserer Detektei München seit drei Wochen ein Gewerbe für ‚Grafik- und Webdesign‘ auf den Namen der Ehefrau angemeldet war. Besagte Ehefrau arbeitete jedoch in Vollzeit als OP-Krankenschwester in einer Klinik und war auch sonst fachlich überhaupt nicht für die angemeldete, gewerbliche Tätigkeit qualifiziert. Es konnte also davon ausgegangen werden, dass die Ehefrau hier nur als ‚Strohfrau‘ für den in Wahrheit gewerbetreibenden, krank geschriebenen Mitarbeiter der Auftraggeberfirma unserer Detektei München arbeitete.
Den Anwälten des Auftraggebers unserer Detektei reichten unsere Berichte und Fotos als Beweise völlig aus. Sie rieten unserem Auftraggeber dazu, den nun des Lohnfortzahlungsbetruges im Krankheitsfall überführten Mitarbeiter fristlos zu kündigen und fordern nun auch die entstandenen Detektivkosten unserer Detektei nach §91 ZPO. als ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘ zurück.
Ein teurer Spaß für die Zielperson aus Dachau unserer Detektei München, die zwischenzeitlich – außergerichtlich – in die Kündigung eingewilligt hat, da ihm ansonsten wohl auch eine Strafanzeige wegen Lohnfortzahlungsbetruges gedroht hätte.
Über den Autor: Gernot Zehner
Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.
In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache im Einsatz. In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.
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