Gärtner arbeiten
Gärtner arbeiten ’schwarz‘ und booten dabei ihren Chef dabei aus!
Unsere Detektei in Frankfurt erhielt vor kurzem den Anruf einer aufgelösten Geschäftsführerin eines mittelständigen Autohauses mit rund 50 Mitarbeitern.
Der Inhaber eines größeren Garten- und Landschaftsbaubetriebes aus Düsseldorf der sich u.a. auch auf die Begrünung von Flachdächern spezialisiert hatte, setzte sich telefonisch mit unserer Detektei für Düsseldorf in Verbindung. Hintergrund war der Verdacht, dass zwei seiner Mitarbeiter – darunter einer der Vorarbeiter – unter Verdacht standen, umfangreiche Zusatzarbeiten an Baustellen ’schwarz‘ gegen Barzahlung in ihrer Freizeit selbst zu erledigen. Hierdurch gingen dem Chef monatlich mehrere Tausend Euro Umsatz verloren. Umsatz der zur Sicherung der Arbeitsplätze dringend benötigt wurde.
Eine mobile Observationsgruppe unserer Detektei Düsseldorf begann dann – wegen des Verdachts der Schwarzarbeit – die beiden Angestellten zu observieren.
Im Verlauf von insgesamt sechs Observationstagen konnte der Anfangsverdacht unseres Mandanten nicht nur bestätigt werden; es konnten insgesamt sogar drei Mitarbeiter zweifelsfrei der Schwarzarbeit an Baustellen unseres Auftraggebers überführt werden. Insgesamt konnten durch den professionellen und diskreten Einsatz der mobilen Observationsgruppe unserer Detektei Düsseldorf vier Baustellen aufgedeckt werden, an denen abends nach Feierabend, bzw. Samstag-Nachmittags und samstags von den drei Mitarbeitern umfangreiche Zusatzarbeiten erledigt wurden, die aus dem ursprünglichen Angebot, welches unser Mandant abgegeben hat, vom jeweiligen Auftraggeber als ‚zu teuer‘ herausgestrichen wurden.
Teilweise konnten unsere Detektive visuell sogar dokumentieren, dass für diese Arbeiten das Werkzeug unseres Mandanten eingesetzt wurde.
Allen drei Mitarbeitern – darunter ein Auszubildender, der gerade erst drei Monate im Betrieb war, wurde das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung fristlos gekündigt.
Da alle drei Kündigungsschutzklage einreichten, wurde der Fall vor kurzem vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Das Gericht gab der fristlosen Kündigung in allen drei Fällen zwar statt, erkannt auch die Übernahme der Detektivkosten als sog. ‚Kosten der notwendigen Beweisführung, nach §91 ZPO.‘ durch die beiden ausgelernten Mitarbeiter an, sprach den Mitarbeitern jedoch das Anrecht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis mit der Gesamtbeurteilung ’sehr gut‘ zu, da in diesem Arbeitszeugnis nur die Arbeitsleistung, nicht die Schwarzarbeit, zu beurteilen sei, so die Auffassung des Gerichts.
Über die Autorin: Frances R. Lentz
Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur und einem juristischen Studium eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK). Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).
In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.
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