Diebstähle durch Mitarbeitereinschleusung in Frankfurt geklärt
Jeweils drei unserer Detektive aus Berlin observierten die beiden Mitarbeiter an zwei Wochenenden, jeweils Samstag bis Sonntag und konnten so feststellen, dass beide Mitarbeiter mit Fahrzeugen einer Autovermietung an beiden Wochenenden insgesamt drei Umzüge professionell durchführten. Möbel abbauten, transportierten und an der neuen Domizilanschrift wieder aufbauten.
Ein Abgleich mit der Datenbank der Angebote unseres Mandanten ergab dann, dass alle drei Kunden zuvor ein Angebot unseres Mandanten, d.h. des Arbeitgebers der beiden Mitarbeiter, erhalten haben und als „zu teuer“ abgelehnt hatten.
Beide Mitarbeiter wurden zwischenzeitlich fristlos entlassen und unsere Kosten nach §91 ZPO als „Kosten der notwendigen Beweisführung“ von den überführten Mitarbeitern erfolgreich eingeklagt.
Über den Autor: Robin Schellberg
Robin Schellberg ist seit vier Jahren, nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung als Fachinformatiker als Detektiv-Sachbearbeiter tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa
Herr Schellberg spricht neben deutsch auch englisch fließend und ist in ihrer Freizeit begeisterter Motorradfahrer.
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