Big Brother…
Im vergangenen Jahr ist die Zahl der behördlichen Ermittlungsverfahren, in denen Telefongespräche und Computer-Kommunikation abgehört oder überwacht wurden, um elf Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Laut einer Statistik des Bundesamtes für Justiz gab es im vergangenen Jahr 5348 derartige Verfahren, in 2008 waren es hingegen nur 4806 solcher Verfahren.
Richter dürfen das Abhören von Telefongesprächen und / oder Computer-Kommunikation unter bestimmten Voraussetzungen anordnen und dann durch die zuständigen Ermittlungsbehörden durchführen lassen. Privatpersonen hingegen sind solche Maßnahmen, zum Schutz der Privatsphäre der betroffenen Bürger, per Gesetz klar und unmissverständlich verboten.
Über den Autor: Nils Borsch
Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.
In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.
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