Betriebsratsmitglied vermittelt Aufträge an die Konkurrenz
Der Mitarbeiter unseres Auftraggebers, einer größeren Dachdeckerei aus Thüringen, war nicht nur schon über 20 Jahre im Unternehmen, er war dort auch aktives Mitglied des Betriebsrates. Gerade diese Kombination machte es für unseren Auftraggeber so schwierig, seinen Verdacht einer möglichen unerlaubten Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen zu überprüfen – wollte er sich doch nicht einer falschen Anschuldigung hingeben. Jedoch lagen unserem Auftraggeber zwei anonyme Hinweise vor.
Im Mai 2009 erhielten drei Detektive unserer Detektei schließlich den Auftrag den Mitarbeiter während einiger freier Tage von Mittwoch bis einschließlich Sonntags ganztägig ab seinem Wohnsitz in Weimar zu observieren. Es sollte festgestellte werden, ob der Mitarbeiter irgendetwas tat, was den Anfangsverdacht des Auftraggebers begründet.
Am ersten Tag tat sich noch nichts Ungewöhnliches. Der Mann besuchte Baumärkte, werkelte in seinem Garten herum und erledige Einkäufe usw.
Am zweiten Tag jedoch, kam er mit einer Mappe unter seinem Arm aus dem Wohnhaus heraus und fuhr bis in die thüringische Landeshauptstadt Erfurt. Dort verschwand der Mann in einem ortsansässigen Dachdeckerbetrieb. Einem Unternehmen, welches in direktem Wettbewerb zu unserem Auftraggeber, also seinem Arbeitgeber, steht. Unsere Detektive konnten beobachten, dass der Mann dort – zusammen mit einem weiteren Mitarbeiter – nach etwa 30 Minuten das Werksgelände in einem Firmenwagen verließ und zu sieben Baustellen fuhr und dort das Aufmass für die Angebotserstellung machte. So wurden Baustellen bis nach Gotha und Sömmerda im Tagesverlauf besucht.
Ein späterer Abgleich mit den Daten unseres Auftraggebers ergab, dass es sich bei fünf der sieben Baustellen um Bauvorhaben handelte, bei welchen auch unser Auftraggeber ein Angebot abgegeben hatte; jedoch den Auftrag nicht erhalten hat. Im Nachhinein konnten unsere Detektive auch den Grund dafür ermitteln. Der fleissige Mitarbeiter kassierte eine Provision für die Auftragsvermittlung und sorgte deshalb dafür, dass statt seines Arbeitgebers der Konkurrenzbetrieb aus Erfurt die Aufträge bekam.
Unser Auftraggeber erstattete nicht nur Strafanzeige gegen den Mann und sprach die fristlose Kündigung aus; er sorgte auch dafür dass die zuständigen Finanzbehörden über die – offenbar ’schwarz‘ gezahlte Vermittlungsprovision – informiert wurden. Das wiederum dürfte sowohl für den Konkurrenzbetrieb aus Erfurt, als auch für den nun arbeitslosen Dachdeckermeister noch erhebliche Probleme nach sich ziehen; der die fristlose Kündigung im übrigen nicht mehr vor dem Arbeitsgericht anfechtet.
Über den Autor: Nils Borsch
Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.
In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.
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