Kein Unterhalt nach Affäre
Eine Affäre der Ehefrau kann sie bei einer Trennung den kompletten Unterhaltsanspruch kosten. So urteilte jetzt das Oberlandesgericht Zweibrücken als letzte Instanz. (Az. 2 UF 102/08).
Der Ehemann hatte seiner Frau zuvor durch die Einschaltung einer Detektei das außereheliche Verhältnis zweifelsfrei nachgewiesen und auch die Identität des (ebenfalls verheirateten) Freundes seiner Frau benennen können.
Die Richter entschieden nun – analog zur Vorinstanz – dass ein außereheliches Verhältnis über einen längeren Zeitraum die Treuepflicht gegenüber dem Partner in der Ehe so schwer verletzt, dass dem betrogenen Partner nicht noch zusätzliche monatliche nacheheliche Unterhaltszahlungen für seine zukünftige Ex-Frau zugemutet werden können.
Über den Autor: Nils Borsch
Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.
In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.
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