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Anspruch auf Benennung des Auftraggebers bei heimlich angebrachtem GPS-Ortungsgerät…

Dem Besitzer eines KFZ, an dem von einer Detektei heimlich und ohne dessen Wissen ein GPS-Ortungsgerät angebracht wurde, welches von dem Besitzer entdeckt wurde, steht ein Anspruch auf Benennung des Auftraggebers dieser Maßnahme zu. Das Anbringen des Senders als solches, erfüllt jedoch keinen Straftatbestand und ist daher ohne strafrechtliche Konsequenz für die Detektei.Das Auskunftsverlangen des Klägers bezieht sich dabei auf die Vorbereitung und die Durchsetzung seines Rechts auf (vorbeugende) Unterlassung gegen einen – unbekannten – Dritten, nämlich den Auftraggeber der Detektei.Dies entschied das OLG-Koblenz am 30.05.2007 (Az. 1 U 1235/06)Das OLG-Koblenz hat damit auf die Berufung des Klägers das erstinstanzliche Urteil abgeändert und dem Auskunftsantrag stattgegeben.

Über die Autorin: Frances R. Lentz

Frances R. Lentz

Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur und einem juristischen Studium eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK). Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).

In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.

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Kundenstimme
Etwas Wartezeit. Sonst perfekt. Danke an meine immer für uns erreichbare Ansprech­partnerin Frau S., und das Team
Lieselotte M., Wien
Kundenstimme
Wir bedanken uns für ihre hohe Einsatz­bereitschaft, die letztlich zum Erfolg in unserer Sache geführt hat und können Sie guten Gewissens weiter empfehlen. Viele Grüße
Ilona C. , Bad Bramstedt
Kundenstimme
Mit unglaublichem Biss und dem Anspruch nicht verlieren zu wollen hat die Detektei Lentz von Anfang an einen roten Faden verfolgt, der schluss­endlich den Erfolg für uns gebracht hat.
K.H. Reichelt, Wolfsburg
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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