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Auch bei Nichteheleuten: Partner muss Detektivkosten zahlen

Auch bei einem Streit innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können die Kosten für einen Detektiv als Prozesskosten erstattungsfähig sein. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Geklagt hatte ein Mann, dessen Partnerin einen neuen Lebensgefährten hatte, dies aber vor ihm geheim hielt. Nach dem Urteil ist für die Erstattung maßgeblich, ob die Ermittlungen der Detektei entweder für die erfolgreiche Klage oder die erfolgreiche Rechtsverteidigung eines Partners notwendig waren.

Dass Gericht verpflichtete die ehemalige Lebensgefährtin die Kosten für die Detektei zu bezahlen.

Der Auftraggeber der Detektei und seine ehemalige Lebensgefährtin hatten vertraglich vereinbart, dass dieser nur so lange Unterhalt zahlen müsse, bis die Frau einen neuen Lebenspartner gefunden hat. Die Ermittlungen der Detektei bestätigten, dass die Frau entgegen ihren Angaben einen neuen, zahlungspflichtigen Partner hatte. Das OLG-Koblenz bestätigte dem Mann, dass er sich gegen eine Unterhaltsklage nur mit Hilfe einer Detektei habe verteidigen können. Die Detektivkosten seien daher – wie bei Eheleuten auch – als so genannte notwendige Prozesskosten zu werten. (Az. 14 W 785/06)

Über die Autorin: Shannon Schreuder

Shannon Schreuder

Shannon R. Schreuder, Jahrgang 1993, ist seit 2012 in unserem Team tätig. Die gelernte KFZ-Mechatronikerin absolvierte nach ihrem Fachabitur die Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK) und verfügt über eine jahrelange Observationserfahrung im In- und Ausland; darunter auch bei komplexen Einsätzen in Ghana, Japan, Neuseeland und den Vereinigten Staaten und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.) und geprüfte Qualitätsmanagementfachkraft – TÜV und betreut unser QM-System federführend.

In ihrer Freizeit verbringt die Mutter eines Sohnes viel Zeit beim Wakeboarden und Motorradfahren mit ihrem Ehemann.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Wir haben professionelle Hilfe bekommen und den Eindruck gewonnen, dass hier nicht nur der Verdienst für die Detektei im Vordergrund steht, sondern in erster Linie das Ergebnis für den Mandanten. Kommunikation, Transparenz und Ehrlichkeit sind sehr gut. Von Beginn an sehr angenehme und klare Kommunikation.
Harald K., A-5300 Hallwang
Kundenstimme
Neben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
Kundenstimme
Ich bin sehr zufrieden und fühlte mich gut aufgehoben und fair behandelt
Volker R., Heppenheim
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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