Änderung des Unterhaltsrechts sorgt für steigende Auftragslage
Die drohende Änderung des Unterhaltsrechts, insbesondere die darin verankerte Eigenverantwortung geschiedener Ehegatten für den eigenen Unterhalt selbst zu Sorgen und sich nicht nur auf die Unterhaltspflicht des Ex-Partners zu verlassen, sorgte im ersten Quartal 2007 für einen deutlichen Anstieg der Aufträge in diesem Bereich.
Gerade die klare Regelung der unterhaltsrechtlichen Rangfolge, sowie durch die ausdrückliche Regelung, dass nachehelicher Unterhalt beschränkt oder gänzlich versagt werden kann, wenn der Berechtigte mit einem neuen Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt, oder eigenes Einkommen verschweigt, führte wohl zu diesem signifikanten Anstieg der Aufträge in denen es um den rechtlich sauberen Nachweis einer ‚eheähnlichen Lebensgemeinschaft‘ des unterhaltsberechtigten Ex-Partners mit einem neuen Lebenspartner ging.
Zahlreiche mit unserem Unternehmen kooperierende Rechtsanwälte bestätigten uns, dass dieses Gesetz wohl auch weiterhin für volle Auftragsbücher bei den deutschen Detekteien führen dürfte, da die Beweispflicht im Zweifel bei dem Zahlungspflichtigen läge.
(Die Veröffentlichung dieses Beitrages stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung i.S.d. RBerG dar. Bitte befragen Sie im Einzelfall einen versierten Rechtsanwalt.)
Über den Autor: Marcus R. Lentz
Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Privatpilotenlizenz.
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