Polizeidaten an Detektei verraten
Zehn Polizeibeamte aus dem Zuständigkeitsbereich Regensburg sind vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Sie stehen im Verdacht, polizeiliche Daten einem Detektivbüro verraten zu haben. Ob Gegenleistungen geflossen sind, ist derzeit noch nicht bekannt; entsprechende Ermittlungen laufen.
Die Regensburger Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidiums Niederbayern/Oberpfalz informierten kürzlich in einer gemeinsamen Presseerklärung über Ermittlungen gegen zehn verdächtigte Polizeibeamte. Die Mitteilung fasste sich auffallend kurz. Die Beamten seien des ‚unbefugten Weitergebens von Daten‘, offensichtlich aus dem polizeilichen Dienstbereich, verdächtig. Details, wie die Dauer des aufgedeckten Geheimnisverrates oder die Zahl der ermittelten Fälle, wurden nicht mitgeteilt. Auch verlautete nichts über den Stand der Ermittlungen, ob etwa Geständnisse der Beamten vorliegen oder aussagekräftige Unterlagen bei Durchsuchungen beschlagnahmt worden sind.
Nach vorangegangenen Nachforschungen und Vernehmungen durch die Kriminalpolizei führt nun die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die beschuldigten Beamten weiter. Ferner wird gegen den Betreiber einer Detektei ermittelt, der die geheimen Daten abgerufen, die Beamten also zu ihren Dienstvergehen angestiftet haben soll.
Polizeibeamte haben über den Dienstcomputer Zugriff auf die Namen verdächtigter Straftäter. Deren Geburtsdatum und -ort, ihr Familienstand, der Ehepartner und Kinderzahl, der Wohnsitz und die aktuelle Anschrift sind vermerkt. Meist sind auch noch der erlernte Beruf und die derzeit ausgeübte Tätigkeit samt Einkommensangabe ersichtlich. Bei Verkehrsdelikten sind die Daten der beteiligten Fahrzeuge, deren Halter und Versicherung, auch die Höhe der eingetretenen Schäden herauszulesen. Zudem sind Lichtbilder in der polizeilichen Datenbank gespeichert. Die polizeiliche Führung nimmt die möglicherweise begangenen Verfehlungen, Straftaten gemäß § 353 b des Strafgesetzbuches, offensichtlich sehr ernst: ‚Die betreffenden Beamten sind von ihren Dienstgeschäften entbunden‘, so die Mitteilung. Auch disziplinarrechtlich würde gegen sie ermittelt. Als ‚Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht‘ kann das Vergehen mit Geldstrafe, aber auch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Dieser Vorfall zeigt wieder einmal mehr, dass eine seriöse Arbeitsweise für Detekteien absolut unumgänglich ist und weder dem Mandanten – der illegal beschaffte Beweise kaum rechtlich verwerten kann – noch der Detektei – die ihren guten Ruf durch solche Methoden nachhaltig gefährdet – mit derartigen Wildwestmethoden gedient ist.
Über die Autorin: Frances R. Lentz
Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur und einem juristischen Studium eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK). Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).
In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.
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