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Ausspähung von Betriebsgeheimnissen & Computersabotage

‚Wir sind erst am Anfang, was Formen der Computersabotage und die Ausspähung von Firmen angeht‘, so lautete das Zitat von Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts. Ziercke malt kein pessimistisches Bild vom Ausmaß der Internet-Kriminalität in sehr naher Zukunft, sondern stellt sich lediglich der traurigen Wahrheit.

In Deutschland wurden im letzten Jahr mehr als 870.000 Firmen durch gezielte Computersabotage und Ausspähung von Betriebsgeheimnissen zum Teil erheblich geschädigt. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen, da nicht alle Firmen überhaupt mitbekommen, was da in ihren eigenen vier Wänden abläuft, bzw. viele Firmen auch den Gang in die Öffentlichkeit wegen des drohenden Imageverlustes scheuen.

Die Lentz GmbH & Co. KG verfügt als bundesweit erste und bislang einzige Detektei über Fachpersonal, welches nach DIN ISO 27001 als ‚Lizenzierte IT-Grundschutz-Auditoren‘ zugelassen wurde. Sie können über uns auch folgenden Service erhalten:- Stellung externer Datenschutzbeauftragter für ihr Unternehmen (Outsourcing des Datenschutzbeauftragten) bei monatlicher Betreuungspauschale- Entwicklung einer Datenschutzorganisation- Schwachstellen-Analysen + Beseitigung- Entwicklung von Datenschutzkonzepten für Ihr Unternehmen- Mitarbeiter-Schulung + Sensibilisierung für die Thematik des Datenschutzes Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland

Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt von Gewerbetreibenden und Unternehmen, dass ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter (intern oder extern) bestellt wird, wenn mehr als 4 Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Jeder Mitarbeiter, der am PC Arbeitsvorgänge bearbeitet, die Kunden, Interessenten, Lieferanten oder Beschäftigte betrifft, muss im Zweifel hier eingerechnet werden.

Die nicht rechtzeitige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis zu 250.000 € geahndet werden.

Ein Datenschutzbeauftragter muss fachkundig sein. Das BDSG fordert vom Datenschutzbeauftragten u. a. Fachkunde (§ 4f Abs. 2 Satz1 BDSG). Dazu zählt nicht nur eine entsprechende einmalige Ausbildung sondern auch eine permanente Weiterbildung. Ein Datenschutzbeauftragter hat die gesetzlichen Aufgaben nach dem BDSG erfüllen.

Dieser Datenschutzbeauftragte kann für Ihr Unternehmen über uns als externer Mitarbeiter gestellt werden. Die Vorteile für Sie eines solchen externen Datenschutzbeauftragten liegen klar auf der Hand:- Ein externer Mitarbeiter ist in Teilzeit in der Regel günstiger als eine interne Lösung,- Sie haben keinerlei Kosten für Aus- und ständige Weiterbildung,- Sie erreichen eine höhere Effizienz,- Ein externer Mitarbeiter sieht Fehler und Nachlässigkeiten im Regelfall eher und kann sofort Einschreiten ohne Kollegen in der eigenen Firma zu ‚diffamieren‘,- Ihre eigenen Mitarbeiter können sich auf die eigentliche Kernkompetenz Ihres Tagesgeschäfts konzentrieren.

Über den Autor: Daniel Martin Ortega

Daniel Martin Ortega

Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit elf Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.

In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Hier werden alle getroffenen Zusagen eingehalten und in jeglicher Hinsicht kompetent, transparent und seriös gearbeitet.
Walther K., Viernheim
Kundenstimme
Meine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
Kundenstimme
Wir sind höchst zufrieden. Die Ermittler haben sich der An­gelegen­heit mit einer hohen Präzision an­ge­nommen, die schnellen Wege gefunden und den Auftrag bravourös bearbeitet. Hoch­achtung und Respekt!
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!