Glossar: Syndikus
Ein Syndikus oder Syndikusanwalt ist ein Rechtsanwalt, der bei einem Unternehmen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, einem Verband, einer Berufsständischen Körperschaft, einer Stiftung, oder einer Detektei festangestellt ist und das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich abgelegt hat, d.h. die Befähigung zum Richteramt hat, bzw. aufgrund seines abgeschlossenen Studiums die Anwaltszulassung beantragen könnte. Wegen der Weisungsgebundenheit gegenüber seinem Arbeitgeber darf er diesen jedoch nicht vor Gericht vertreten.
Syndikus = Syndikusrechtsanwalt
Der Gesetzgeber verwendet seit 2016 den Begriff Syndikusrechtsanwalt. Beide Bezeichnungen sind zulässig und beschreiben identisch das gleiche Berufsbild.
Syndikus vs. Justiziar
Anders als ein Justiziar, ist ein Syndikusanwalt Volljurist. Zur Erläuterung des Unterschiedes ist es Hilfreich beide Glossar-Artikel zu lesen.
Wenn beide als Angestellte in einem Unternehmen arbeiten, sind die Aufgaben jedoch häufig völlig identisch; wobei – wenn vorhanden – der Syndikusanwalt die Rechtsabteilung meist leitet.
Syndikusrechtsanwälte + Justiziare in Detekteien
Die Detektei Lentz® (GmbH & Co. KG) beschäftigt derzeit einen Syndikusanwalt und einen Justiziar in Festanstellung. Beide bilden zusammen die unternehmensinterne Rechtsabteilung und unterstützen die Mandantenbetreuer – alle selbst berufserfahrene ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) – bei komplexen Beratungen, dem Formulieren von Angeboten, lesen die Detektiv-Tätigkeitsberichte und führen eine rechtliche – keine inhaltliche (!!) – Korrektur zur Qualitätsbildung durch und sind für die internen Schulungen unserer Detektive, der Mandantenbetreuer und die rechtliche Beratung unserer Geschäftsleitung zuständig. Außerdem begleiten beide unseren internen Datenschutzbeauftragten bei seinen Aufgaben und sind Bindeglied zu unseren externen Kooperationsanwälten, mit denen wir bei Bedarf bereits seit über zwei Jahrzehnten vertrauensvoll sehr eng zusammen arbeiten.
Zusätzlich gehört es zu den Aufgaben unserer Rechtsabteilung unsere Internetpräsenz zu inhaltlich mit zu betreuen und die unerlaubte Fremdnutzung unseres geistigen Eigentums (Texte, Bilder etc.) zu verfolgen.
Über den Autor: Nils Borsch
Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.
In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.
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