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Glossar: Rechtsberatung durch Detekteien

Rechtsberatung durch Detekteien

Darf ein Detektiv Rechtsberatung durchführen?

Seit der Liberalisierung des Rechtsberatungsmarktes dürfen auch andere Berufsgruppen in sehr beschränktem Umfang Rechtsdienstleistungen erbringen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Insbesondere erlaubt § 5 RDG, dass Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erbracht werden, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Hierauf berufen sich vereinzelt auch Detektive und Detekteien.

Rechtsberatung durch Detektive / Detekteien nicht empfehlenswert!

In der Frage ob eine Detektei im Rahmen eines Auftragsmandates, in rechtlichen Belangen ihren Mandanten zur Seite stehen dürfen – sind insbesondere § 2 und § 5 I RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) von Bedeutung.

  • Nach § 2 RDG liegt eine Rechtsdienstleistung vor, wenn in konkreten fremden Rechtsangelegenheiten eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erforderlich ist; das wird bei allen Detektivverträgen der Fall sein, in denen die Zulässigkeit der konkret beauftragten Maßnahme zu prüfen ist, indem die Belange von Auftraggeber und Zielperson abgewogen werden müssen, also einer überwiegenden Vielzahl von Detektivverträgen.
  • Nach § 5 I RDG sind solche Rechtsdienstleistungen für Dritte erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Beruf- oder Tätigkeitsbild gehören. Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist nach Inhalt, Umfang und sachlichem Zusammenhang mit der Haupttätigkeit unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu beurteilen, die für die Haupttätigkeit von Bedeutung sind.

Eingeschränkte Rechtsberatung nur durch Syndikusanwälte / Justiziare – wenn überhaupt!

Im Zweifel sollten nicht Detektive, sondern geeignete und versierte Juristen oder – wie es zum Beispiel in unserer Detektei möglich wäre– eigene fachlich kompetente Syndikusanwälte / Justiziare (Symbolbild) solche speziellen Beratungen durchführen; aber selbst dies nur in sehr engem Zusammenhang mit einem erteilten Auftragsmandat und niemals darüberhinaus.

Nicht zuletzt aus Haftungsgründen; viel mehr aber aus Gründen der Qualitätssicherung der Auskünfte. Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen und Justiziare sind die berufenen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Sie sind in ihrer Berufsausübung an die gesetzlich geregelten Berufspflichten gebunden, die dem Schutz des Mandanten und der Rechtspflege dienen.

Anwälte sind im Gegensatz zu Detektiven Berufsgeheimnisträger

Zusätzlich genießen sie bestimmte Privilegien, durch die es ihnen möglich ist, die Rechte ihrer Mandanten effektiv und auf vertraulicher Basis durchzusetzen. Beispielsweise unterliegen sie bezüglich der Informationen aus dem Mandatsverhältnis der Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Korrespondierend hierzu steht ihnen gemäß § 53 StPO als Berufsgeheimnisträger ein Zeugnisverweigerungsrecht über alle Angelegenheiten zu, die ihnen im Mandat anvertraut worden sind. 



Über den Autor: Robin Schellberg

Robin Schellberg

Robin Schellberg ist seit vier Jahren, nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung als Fachinformatiker als Detektiv-Sachbearbeiter tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa

Herr Schellberg spricht neben deutsch auch englisch fließend und ist in ihrer Freizeit begeisterter Motorradfahrer.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Meine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
Kundenstimme
Wir haben professionelle Hilfe bekommen und den Eindruck gewonnen, dass hier nicht nur der Verdienst für die Detektei im Vordergrund steht, sondern in erster Linie das Ergebnis für den Mandanten. Kommunikation, Transparenz und Ehrlichkeit sind sehr gut. Von Beginn an sehr angenehme und klare Kommunikation.
Harald K., A-5300 Hallwang
Kundenstimme
Sehr kompetent, schnelle Regelung. Der Auftrag wurde zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Werner Klein, Berlin
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!