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Glossar: Patentermittlungen

Patentermittlungen

In der Regel werden Patente verwendet um eine Neuentwicklung vor fremder Verwendung zu schützen und diese sozusagen als Privateigentum zu kennzeichnen. Die Anmeldung hierzu muss beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erfolgen. In der Regel dauert das Anmeldeverfahren beim DPMA von der Einreichung des Antrags bis zur Eintragung der Marke / Patent zehn bis zwölf Monate.

Geschichte des Patentwesens

Die Einrichtung einer deutschen Patentbehörde wurde im Patentgesetz vom 25. Mai 1877 festgelegt. Diese Behörde nahm als Kaiserliches Patentamt am 1. Juli 1877 ihre Tätigkeit in Berlin auf. Bereits am 2. Juli 1877 wurde das erste deutsche Patent für ein „Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe“ erteilt. Erfinder war Johann Zeltner von der Nürnberger Ultramarin-Fabrik. Am 11. Juli 1877 fand dann die feierliche Eröffnungssitzung im Reichskanzleramt statt.

Im Dritten reich wurde aus dem Kaiserlichen Patentamt das Reichspatentamt, dass – nach 1945 – in das Deutsche Patent und Markenamt umgewandelt wurde.

Was ist eine Patentverletzung?

Eine Patentverletzung liegt dann vor, wenn eine solche geschützte Neuentwicklung gewerblich von einem Dritten, der das Patent nicht besitzt, angeboten, hergestellt oder verkauft wird ohne die Zustimmung des Patentinhabers zuvor eingeholt zu haben.

Beweispflicht bei Patentverletzung

Eine Detektei hilft anhand einer Patentermittlung gerichtsverwertbares Beweismaterial zu sammeln und zu dokumentieren, so dass die Patentverletzung entweder klar bewiesen, oder klar widerlegen kann.

Unmittelbare Patentverletzung

Der objektive Tatbestand der unmittelbaren Patentverletzung hat seine gesetzliche Grundlage in § 9 Patentgesetz (PatG). Nach Satz 1 dieser Norm hat „das Patent… die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen“. 

Noch deutlicher kommt er in der Verbotsnorm von Satz 2 der in Rede stehenden Vorschrift zum Ausdruck, wo es heißt: „Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine“ (des Patentinhabers) „Zustimmung

  1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen;
  2. ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, anzuwenden oder, wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, dass die Anwendung des Verfahrens ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten ist, zur Anwendung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten;
  3. das durch ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, unmittelbar hergestellte Erzeugnis anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen“.
Patentermittlungen durch Detektive

Immer wenn ein Patentinhaber eine Verletzung seines Patent vermutet, muss er diese vermeintliche Verletzung auch beweisen können. Hier können die erfahrenen Detektive einer auf Patentermittlungen spezialisierten Detektei helfen.

Die von unserer Detektei in diesem Bereich eingesetzten Ermittler, haben jahre-, teils jahrzentelange Erfahrung im Patentwesen vorzuweisen, haben teils das erste juristische Staatsexamen erfolgreich abgelegt und sind im In- und Ausland in Marken- und Patentrechtsermittlungen erfahren.



Über den Autor: Daniel Martin Ortega

Daniel Martin Ortega

Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit elf Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.

In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Das gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
Kundenstimme
Selten sieht man einen so derart guten Dienstleister, der sich mit Herz einsetzt. Sehr engagiert, professionell und mitfühlend und ist auch nach Abschluss für einen da. Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen! Note 1*. Alles Gute
Jürgen Harms, Berlin
Kundenstimme
Meine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!