Glossar: Ermittlung
Ermittlungen: Die Unterschiede
Ermittlungen bei Strafverfolgungsbehörden
Strafverfolgungsbehörden ermitteln ausscließlich im Rahmen des Strafrecht und niemals im Zivilrecht. Das Ermittlungsverfahren (EV) oder Vorverfahren ist nach deutschem Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht der Ausgangspunkt jedes Bußgeld- und Strafverfahrens. Gesetzlich geregelt ist das Ermittlungsverfahren im Zweiten Abschnitt des Zweiten Buches der Strafprozessordnung (§ 160 bis § 177 StPO) beziehungsweise im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
Die ermittelnden Beamten müssen sich im Rahmen einer Ermittlung nicht zwingend als Angehörde der Strafverfolgungsbehörde zu erkennen geben; nur bei direkter Befragung von Zeugen / Verdächtigen, muss dies zwingend geschehen und ein Verdächtiger muss auch über sein Aussage-/ Zeugnisverweigungsrecht belehrt werden.
Ermittlungen bei Detektiven
Privatdetektive können zum Strafrecht, z.B. Suche nach Zeugen einer Verkehrsunfallflucht, einer Sachbeschädigung o.ä., Ermittlungen im Auftrag ihres Mandanten anstellen; häufiger sind jedoch Ermittlungen im Bereich des Zivilrecht, z.B. bei Untreue in der Ehe, Ermittlungen im Zusammenhang mit verschobenen Vermögenswerten von Schuldnern etc.
Legendierte Ermittlungen bei Detektiven
Detektive müssen – im Gegensatz zu den Angehörden der Strafverfolgungsbehörden – bei einer Ermittlung nicht sagen, dass Sie Detektibve sind. Sie dürfen unter einem legendierten Vorwand ermitteln; dieser Vorwand darf jedoch nicht gegen das Gesetz verstoßen. So dürfen Detektive sich bei der Durchführung ihrer Ermittlungen niemals als Angehöriger einer Berufsgruppe mit hoheheitlichen Rechten, also z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichtsvollzieher, oder als Angehöriger einer Berufsgruppe mit Standesrechtlichen Verschwiegenheitsrechten, also z.B. Geistliche, Pfarrer, Journalisten, Ärzte etc. – also einem Berufsgeheimnisträger – ausgeben. Dies wäre eine Straftat, die im §53 StPO. geregelt ist.
Bei einer Ermittlung werden Informationen zu Personen und/oder Sachverhalten zusammengetragen. Dabei kann es sich sowohl um belastende als auch um entlastende Informationen handeln. Eine Observation findet zunächst nicht statt; kann sich aber aus den Ermittlungsergebnissen heraus als notwendig und sinnvoll ergeben.
Mögliche Ermittlungsarten & Ermittlungsmethoden bei Detekteien / Detektiven
- Schuldnerermittlungen.
- Firmenrecherchen.
- Anschriftenermittlungen.
- Wohnsitzermittlungen
- Auswertung von Informationen aus Dokumenten
- Personenermittlungen / Personensuche.
- Ermittlungen zu den leiblichen Eltern.
um hier nur einige zu nennen. So unterschiedlich die Motivation eines Mandanten für eine Ermittlung auch sein mögen; jede Ermittlung benötigt zur Realisierung ihres Ermittlungszeils angepasste Ermittlungsmethoden und Ermittlungsarten.
Offene Ermittlungsmethoden sind z.B. das Nutzen öffentlicher Register (Handelsregister, Einwohnermeldeämter, IHK, von Auskunfteien etc. Bei verdeckten Ermittlungen wird der Ermittler eine legale, rechtlich zuzlässige Legende nutzen, um durch Befragungen von Personen an die benötigten Informationen zu erlangen.
Dies zu erlernen ist Bestandteil der Ausbildung bei der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe in Berlin. Denn nur legal durchgeführte Ermittlungen nutzen dem Mandanten schlussendlich vor Gericht.
Über den Autor: Daniel Martin Ortega
Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit elf Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.
In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.
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