Glossar: Detektivverbände
Vielfältige Detektivverbände in ganz Europa.
Es gibt in Europa zahlreiche Detektivverbände. Allein in Deutschland gab es bis 2023 es mindestens zwei dieser Vereinigungen. Alle seriösen deutschen Verbände können zusammen jedoch leider nicht mehr als ca. 35% aller Detekteien als Mitglieder auf sich vereinen.
Erwähnenswert sind hierbei der
- Bund internationaler Detektive e.V. (BiD)
- Bundesverband Deutscher Detektive e.V. (BDD)
Wobei die Detektei Lentz (GmbH & Co. KG) über die Mitgliedschaft ihrer beiden Geschäftsführer aktives Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbe e.V. ist, der Anfang 2023 aus der Verschmelzung dieser beiden Verbände entstanden ist.
Wildwuchs der Detektivverbände im ersten Halbjahr des letzten Jahrhunderts
Begonnen hat alles um 1920 mit der Gründung der Organisation
- Deutscher Detektiv-Bund e.V. (DDB)
in München, die sich am 29.03.1921 zu einem gemeinsamen Dachverband, dem
- Reichsbund Deutscher Detektive e.V. (RDD)
zusammenschlossen. Dieser Verband gewann allmählich an Einfluss und beschloss am 15.10.1923 auf einer Generalversammlung in Weimar alle Unterverbände aufzulösen, so dass fortan nur noch der RDD als einziger Berufsverband von seinen Mitgliedern betrachtet wurde. Dieser hatte nun eine gewisse Machtstellung im Detektivwesen erlangt. Um Mitglied zu werden, musste eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit als Detektiv und eine Unbescholtenheit der Person nachgewiesen werden.
Bald machten sich jedoch wieder Detektive bemerkbar, die sich im Verein entweder nicht ausreichend berücksichtigt fühlten, oder im Verein nicht geduldet wurden und gründeten den
- Deutsche Reichs-Detektiv-Organisation (Welt-Detektivbund) DRG-Org.
der neben seinem übertriebenen Namen auch jedem selbst ernannten Detektiv, ohne jede Erfahrung und Qualifikation seine Pforten öffnete.
Verbot des Detektivberuf im Dritten Reich
Mit der Machtergreifung der Nazionalsozialisten und der NSDAP wurde kurze Zeit später das Detektivgewerbe im Deutschen Reich per Gesetz zum 01.02.1939 verboten. Dabei blieb es bis zur Nachkriegszeit.
Detektivverbände in der Nachkriegszeit
Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches im Mai 1945 erlebte das deutsche Detektivgewerbe eine Wiederauferstehung. Schon 1946 gründeten verschiedene Detektive wieder einen Detektivverband in Deutschland. So entstand im Nachkriegsdeutschland im Rahmen der neu gewonnen Gewerbefreiheit ein Wildwuchs an Vereinen, Verbänden und Clubs. Hier können – auszugsweise – genannt werden:
- Detektiv-Club Augsburg (DCA)
- Deutscher Detektivbund, Hamburg
- Berufsverband Bayrischer Detektive (BBD)
- Kartell deutscher Detektive und Auskunfteien, Leipzig
In den folgenden Jahrzehnten kamen etwa 50 Verbänden allein in Deutschland hinzu. Hier können z.B.
- Kartell Deutscher Auskunftserteiler
- Deutscher Detektivdirektion Pippart
- Deutschen Detektivbund Gross-Hamburg
genannt werden, um nur einige zu nennen. Alle diese Verbände und Vereinigungen lösten sich entweder schnell wieder auf, oder verschmolzen letztendlich zu den beiden oben genannten, heute noch existierenden Verbänden, also dem
- BDD e.V. gegründet 1950 und der
- BiD e.V., gegründet 1961
die nun wiederum am 14. Februar 2023 zu einem gemeinsamen starken Verband mit überwältigender Mehrheit ihrer Mitglieder, dem
Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V.
verschmolzen sind. Die Zustimmung zur Verschmelzung von BDD e.V. und BiD e.V. erfolgte jeweils auf der Mitgliederversammlung beider Vereine im Jahr 2019. Dort wurde die Verschmelzung zum „Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V.“ (BuDEG e.V.) beschlossen und angestoßen, die nunmehr, fast vier Jahre später, nach Überwindung einiger rechtlicher Hürden, endlich abgeschlossen ist.
Damit ist in Deutschland nach fast 100 Jahren vielfältiger Detektiv-Vereinigungen und Zusammenschlüsse nun eine gemeinsame berufsständische Interessenvertretung für private Ermittler entstanden. Dies ist ein beachtliches historisches Ereignis für die Detektiv-Branche. Seit Jahrzehnten gab es Bestrebungen und Versuche, um die unübersichtlichen Interessenvertretungen zu einen. Dies ist nun schlussendlich gelungen.
Über den Autor: Marcus R. Lentz
Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Privatpilotenlizenz.
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