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Glossar: Berufsordnung der Detektive

Berufsordnung der Detektive

Berufsordnung für Detektive; ein Verhaltenskodex

Der Detektivberuf ist mehr als 100 Jahre alt, seine Berufsordnung wurde am 21. Mai 1967 anläßlich der Mitgliederversammlung des damaligen Zentralverbandes der Auskunfteien und Detekteien e.V. (ZV), Sitz Berlin, in Berchtesgaden beschlossen.

Einer der Väter der Berufsordnung ist Manfred Dessau, der seinerzeit als Präsident des Zentralverbandes der Detekteien und Auskunfteien e.V. (ZV) und späterer Ehrenpräsident des Bundesverbandes Deutscher Detektive (BDD) e.V., zusammen mit qualifizierten Juristen, Kriminalisten und Detektiven, diese Grundregeln verfaßte.

Die Berufsordnung war strategisch klug angelegt, so daß sie auch von anderen überregional tätigen Detektiv-Verbänden übernommen werden konnte, so z.B. vom Bundesverband Deutscher Detektive e.V. (BDD), und nach Intervention der Stiftung Gesellschaft & Recht auch vom Bund Internationaler Detektive e.V. (BID) und dem Deutschen Detektiv-Verband e.V. (DDV). Veröffentlicht wurde sie erstmals 1972.

Da sich die Berufsordnung in Problemfällen der täglichen Praxis immer wieder bewährte und auch in Streitfällen von Gerichten beachtet wurde, ist sie das Regelwerk für den Berufsstand der Detektive und die heute allgemein gültige Standesordnung.

Verpflichtung zur Berufsordnung für Detektive in Deutschland

Auch die Detektei Lentz ist nicht nur im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung dieser Berufsordnung der Detektive, sondern auch im Rahmen ihrer Verbandszugehörigkeit zum Bund internationaler Detektive e.V. dieser Berufsordnung verpflichtet.

Wir in unserer Detektei betrachten diese Berufsordnung, gemeinsam mit dem bei uns nach DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen‘ gültigen Qualitätsmanagementsystem, als Grundlage für seriöses und qualitativ hochwertiges Arbeiten im detektivischen Bereich.



Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache im Einsatz. In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

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Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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