Glossar: Abhörschutz
Abhörschutz. Was bedeutet das?
Als Abhörschutz bezeichnet man technische Vorkehrungen und die Überprüfung (Sweeps) von Gegenständen und Räumen um das Abhören („Mithören“) von Gesprächen und Datenverkehr zu verhindern.
Hierbei wird unter passivem und aktivem Abhörschutz unterschieden.
Passiver Abhörschutz
Der passive Abhörschutz dient der Vorbeugung und beschäftigt sich mit der Absicherung von ganzen Gebäuden, Gebäudeteilen (d.h. einzelnen Räumen, oder Raumgruppen) um ein Abhören erst gar nicht zu ermöglichen. Die Verfälschung von elektromagnetischen Wellen, die Krypotgraphie, oder die Verschlüsselung werden hierbei eingesetzt. Räume werden durch starke elektromagnetische Abschirmung, akustische Störungen, oder einen sog. faradayschen Käfig, d.h. das Verbringen eines dichten Kupfernetzes in die Wände, abhörsicher gemacht. Auch entsprechende Folien auf Fensterscheiben kommen teils zum Einsatz. Die Kommunikationsleitungen (Netzwerk, Telefonie, Faxleitungen usw.) werden abgesichert und teils verschlüsselt. Auch die Verfälschung von elektromagnetischen Wellen (kompromittierende Abstrahlung z. B. von einem Computerbildschirm, oder einem Computer selbst) und die Herstellung sicherer Kommunikation unter Mithilfe von z. B. Kryptographie, dem Einsatz von verschlüsselten UDP/TCP/IP-Verbindungen (VPN) über die die Informationen (auch Sprache per VoIP) transportiert werden, kommen beim passiven Abhörschutz zum Einsatz. Alles in allem meist sehr kostenintensive und aufwändige Verfahren.
Aktiver Abhörschutz
Unter aktivem Abhörschutz, auch Lauschabwehr genannt, versteht man hingegen alle Maßnahmen, bei welchen ganz gezielt nach schon vorhandenen Abhörtechniken, wie Wanzen, Burstsendern, Bündelsendern u.a. gesucht wird. Hierfür sind normale Detektive nicht qualifiziert. Es ist der Einsatz langjährig erfahrener Techniker und Technikerinnen zwingend erforderlich, die eine entsprechende berufliche Vorbildung haben, also z.B. Nachrichtengeräteelektroniker, Dipl.-Ing. der Elektrotechnik, Funkgeräteelektroniker o.ä. und sich dann weiter auf den Bereich des Abhörschutzes spezialisiert haben.
Welche Geräte sind bei aktivem Abhörschutz nötig?
Außerdem sind umfangreiche technische Geräte, wie z.B.
- Breitbandempfänger,
- Non-Linear-Junction-Detektoren,
- Spektrumanalyzer,
- Protokollanalyzer,
- mobile Raumsonden (Sonar),
- Wärmebildkameras und teils auch
- mobile Röntgengeräte erforderlich,
um nicht zerlegbare Gegenstände unmittelbar vor Ort beim Mandanten untersuchen zu können. Aktiver Abhörschutz ohne mindestens diese Geräte ist in 99,9% aller Fälle Augenwischerei, wirkungslos und daher keinesfalls zu empfehlen. Sie fühlen sich nach einer unprofessionellen Abhörschutzmaßnahme in falscher Sicherheit und werden weiterhin unbemerkt abgehört! Ein fataler Fehler!
Abhörschutz in unserer Detektei
Unsere Detektei hat zu diesem anspruchsvollen Thema schon vor einigen Jahren einen eigenen ‚Technischen Abschirmdienst‘ gegründet, der nicht nur die o.g. Geräte selbst besitzt und nutzt, sondern der sich ausschießlich mit passivem Abhörschutz und aktivem Abhörschutz, also der Lauschabwehr, beschäftigt und entsprechende Abhöschutz-Techniker in exklusiver Festanstellung beschäftigt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie direkt auf den Seiten unseres Technischen Abschirmdienstes.
Über den Autor: Gernot Zehner
Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.
In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache im Einsatz. In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.
Nehmen Sie Kontakt auf.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Dorothee S., Waiblingen
Dieter Mende, Berlin
Wilhelm R., Leipzig