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Keylogger: Sind sie legal?

Bild: detektei-keylogger-legal

Wann Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Homeoffice ausspionieren dürfen und warum Detektive eine bessere Alternative zur Überwachungstechnik sind lesen Sie hier:

Die Politik nimmt Unternehmen während der Corona-Pandemie in die Pflicht, den Mitarbeitern die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen. Doch manch ein Chef zweifelt daran, dass die Mitarbeiter dann tatsächlich genauso produktiv sind wie im Büro. Um dennoch die Kontrolle über sie zu behalten, setzen manche Arbeitgeber sogenannte Keylogger ein. Die dauerhafte und präventive Nutzung einer solchen Überwachungssoftware ist jedoch nicht gestattet und hat vor Gericht in der Regel keine Beweiskraft, wenn es zu einem Prozess wegen Arbeitszeitbetrugs kommt.

Was ist ein Keylogger?

Keylogger (dt. Tastenprotokollierer) kommen vor allem bei Hackern, Ermittlungsbehörden und Nachrichtendiensten zum Einsatz. Aber auch einige Arbeitgeber setzen mittlerweile auf die Überwachungstechnik. Keylogger sind sowohl als Software als auch als Hardware erhältlich. Bei der Software-Variante wird ein entsprechendes Programm installiert, das für den Nutzer des Computers unsichtbar ist. Es protokolliert die Tastatureingaben und fertigt in regelmäßigen Abständen Screenshots an, die wahlweise auf der Festplatte gespeichert oder im Hintergrund – völlig unbemerkt vom eigentlichen Nutzer des Computers – an einen anderen Nutzer geschickt werden. Bei einigen Keyloggern können auch Schlüsselwörter angegeben werden. Die Software überwacht den Nutzer also erst, wenn er ausgewählte Begriffe tippt. Hardware-Keylogger gibt es meist als USB-Sticks. Diese lassen sich zwischen Tastatur und PC stecken. Die Tastatureingaben landen im internen Speicher der Hardware. Sie können aber auch per Funk oder über das Netzwerk direkt an den Überwachenden geschickt werden.

Rechtssichere Überwachung von Mitarbeitern

Keylogger greifen auch personenbezogene Daten ab und speichern beispielsweise sensible Passwörter, weshalb ihr Einsatz immer einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. Der Einsatz von Keyloggern ist deshalb nur unter ganz besonderen Umständen legal. 2017 fällte das Bundesarbeitsgericht ein entsprechendes Urteil: Demnach ist die Nutzung von Keyloggern an Rechnern von Arbeitnehmern nur dann gerechtfertigt, wenn der Verdacht auf eine Straftat oder eine schwere Pflichtverletzung besteht. Zusätzlich benötigt der Arbeitgeber immer die Zustimmung des Betriebsrats. Arbeitgeber, die einen konkreten Verdacht auf Arbeitszeitbetrug haben und sichergehen wollen, dass ihre Nachforschungen verhältnismäßig und rechtskonform sind, sollten besser einen Detektiv hinzuziehen.

Eine seriöse Detektei setzt nur ausgebildetes Fachpersonal als Detektiv ein. Hier dürfte der anerkannte Berufsabschluss zum ‚ZAD geprüften Privatermittler – IHK‘ in Kombination mit einer gültigen Zertifizierungen nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen“ ein sicheres Zeichen sein, einen qualifizierten Ermittlungspartner gefunden zu haben. So kann der Mandant sich sicher sein, dass das gesammelte Beweismaterial vor Gericht Bestand hat und keine illegalen, oder fragwürdigen Ermittlungsmethoden eingesetzt werden, die unter Umständen auch den Mandanten selbst ins Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft bringen.

Tipp: Klare Regeln schaffen

Damit es im besten Fall gar nicht erst zu einer rechtlichen Auseinandersetzung wegen mutmaßlichem Arbeitszeitbetrug kommt, sollten Arbeitgeber die internen Regeln deutlich kommunizieren. Das gilt sowohl für die Erreichbarkeit per Telefon oder Mail als auch für die private Nutzung des Internetzugangs der Firma. Es empfiehlt sich, beides schon im Arbeitsvertrag, oder ggf. später in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten, damit keine Unklarheiten entstehen.

Hilfreich sind außerdem regelmäßige Zielvereinbarungen und -kontrollen mit den einzelnen Arbeitnehmern.

Foto: © Detektei Lentz & Co. GmbH

Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Privatpilotenlizenz.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Ich bin sehr zufrieden mit dem privatrechtlichen Beschattungs­ergebnis und der Art und Weise der Erledigung und kann dieses Unternehmen vorbehaltlos empfehlen.
Merle W., Bergisch-Gladbach
Kundenstimme
Kompetent, zielstrebig, verlässlich und vor allen Dingen vertragstreu.
Dr. Werner G., München
Kundenstimme
Neben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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