Zum Inhalt springen

Wenn der Mitarbeiter lügt

Pinocchio im Betrieb: Welche Lügen im Job tabu sind und wie ein Detektiv Arbeitgebern bei der Wahrheitsfindung helfen kann.

Lügen im Job sind an sich kein Kündigungsgrund, auch wenn sie nicht gerade das beste Licht auf den lügenden Mitarbeiter werfen. Allerdings gibt es bestimmte Situationen, in denen Mitarbeiter die Wahrheit sagen müssen. Tun sie das nicht, rechtfertigt das unter Umständen eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von Glassdoor im Jahr 2020 ergab, dass 45 Prozent der deutschen Berufstätigen gelegentlich am Arbeitsplatz flunkern. Allerdings handelt es sich hier um „kleine Lügen“, die beiläufig erfolgen und etwas beschönigen sollen – etwa die Aussage, dass man bereits an einer Aufgabe dran sei, während man in Wahrheit noch gar nicht damit angefangen hat. „Große Lügen“, die vorsätzlich sind und bei denen Tatsachen verdreht werden, kommen hingehen seltener vor. Ein Beispiel hierfür wäre etwa die fälschliche Behauptung, einen Großkunden gewonnen zu haben. Mit acht Prozent der Berufstätigen ist der Anteil derer, die Menschen in ihrem Arbeitsumfeld gelegentlich „große Lügen“ auftischen, allerdings auch nicht zu unterschätzen. Sechs Prozent lassen sich sogar häufig dazu hinreißen.

Unwahrheiten im Bewerbungsgespräch

Arbeitgeber wollen sich auf ihre Mitarbeiter verlassen können. Bereits im Bewerbungsgespräch versuchen sie daher, dem Bewerber auf den Zahn zu fühlen. Juristisch gesehen sind hier jedoch nicht alle Fragen erlaubt, beispielsweise Fragen nach einer Schwangerschaft, Krankheit, Behinderung, einem Kinderwunsch oder nach der sexuellen Orientierung. Auch die Zugehörigkeit zu einer Religion, Partei oder Gewerkschaft hat den Arbeitgeber nicht zu interessieren. Stellt er dennoch eine solche Frage, hat der Bewerber das Recht, absichtlich zu lügen. Auf diese Weise soll eine Ungleichbehandlung vermieden werden.

Gründe für Lügen am Arbeitsplatz

Eine offene Fehlerkultur und Kommunikation ist wohl die beste Prävention gegen kleine wie große Lügen im Job. Denn laut der YouGov-Umfrage werden Lügen häufig dann eingesetzt, wenn Mitarbeiter Fehler und Misserfolge verbergen wollen. Die Vermutung, dass der Vorgesetzte keine abweichende Meinung akzeptiert, bringt einige Mitarbeiter ebenfalls dazu, die Unwahrheit zu sagen. Manch einer möchte mit seiner Schwindelei auch Strafen und Sanktionen vermeiden.

Welche Lügen am Arbeitsplatz rechtfertigen eine Kündigung?

Doch natürlich gibt es auch schwarze Schafe, die sich mit ihren Lügen einen Vorteil verschaffen oder dem Unternehmen sogar absichtlich Schaden wollen. Wer vorgibt, krank zu sein, während er in Wahrheit kerngesund in der Kneipe oder im Freizeitpark anzutreffen ist, begeht mehr als ein Kavaliersdelikt. Auch wer vortäuscht, Aufgaben erledigt zu haben, die er in Wahrheit nie ausgeführt hat, liefert mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Kündigungsgrund. Ein weiteres No-Go am Arbeitsplatz ist üble Nachrede, etwa durch einen frustrierten Mitarbeiter. Für die Bewerbung gilt: Wer falsche Angaben zur beruflichen Laufbahn, zu Zeugnissen oder Abschlüssen macht, muss mit einer Kündigung wegen arglistiger Täuschung rechnen, wenn der Betrug auffliegt.

Unehrliche Mitarbeiter mit einem Detektiv entlarven

Vermutet der Arbeitgeber, dass ein Mitarbeiter im großen Stil lügt, obwohl er zu wahren Aussagen verpflichtet ist, kann er sich an eine zertifizierte Detektei wenden. Privatdetektive sind darauf spezialisiert, Schwachstellen in der Geschichte des Mitarbeiters aufzudecken und gerichtsfeste Beweise für Rechtsverstöße zu sichern: Die Observation von Blaumachern, Arbeitszeitbetrügern, Verleumdern und Co. gehört zum Tagesgeschäft der Ermittler. Bestätigt sich der Verdacht, können Arbeitgeber – je nach Schwere des Falls – eine ordentliche oder fristlose Kündigung aussprechen. Ähnliches gilt, wenn der Mitarbeiter eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausübt, die seine Haupttätigkeit beeinflusst, oder diese Nebentätigkeit sogar mit Material seines Hauptarbeitgebers erledigt.

Kostenfreie Detektiv Beratung nutzen

Rufen Sie uns an und lassen sich über die rechtlich zulässigen und als Beweismittel vor dem Arbeitsgericht erlaubten Mittel und Möglichkeiten unserer Detektei kostenfrei, unverbindlich und als Erstkontakt gern auch völlig anonym beraten und informieren.

Über den Autor: Robin Schellberg

Robin Schellberg

Robin Schellberg ist seit vier Jahren, nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung als Fachinformatiker als Detektiv-Sachbearbeiter tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa

Herr Schellberg spricht neben deutsch auch englisch fließend und ist in ihrer Freizeit begeisterter Motorradfahrer.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Zurück zur Newsübersicht

Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Neben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
Kundenstimme
Die Lentz Detektei ist sehr kompetent und arbeitet effizient. Das Detektivbüro ist sehr zu empfehlen.
Jesko Luciano, 60329 Frankfurt am Main
Kundenstimme
Meine Erfahrung mit den Ermittlern ist, dass diese sehr seltene Fähigkeit haben sich in verzwickte und komplizierte Vorgänge hinein zu versetzen und extrem zielgerichtet zu arbeiten. Ich kann die Detektei Lentz zum Nachweis bei Arbeitszeitbetrug nur empfehlen.
Dieter Mende, Berlin
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!