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Glossar: Abhörtechnik

Abhörtechnik

Unter dem Oberbegriff Abhörtechnik werden alle Geräte und technischen Einrichtungen zusammengefasst, die zur Verfolgung von akustischen Vorgängen aller Art eingesetzt werden können. Abhörtechnik kommt beispielsweise regelmäßig in der Tierforschung zum Einsatz, um scheue Wildtiere ungestört und unbeeinflusst durch die Forscher zu begleiten. Eine andere häufige Anwendung für Abhörtechnik stellt das sogenannte Babyfon dar, das aus einem Sender und einem Empfänger besteht und zur Überwachung von Babys und Kleinkindern genutzt wird. Hierzu wird dauerhaft eine Verbindung zwischen Sender (Mikrofon) und Empfänger (Lautsprecher) hergestellt, etwa per Kabel, Drahtfunk oder reiner Funkverbindung. Die vermutlich bekannteste Anwendung für Abhörtechnik ist jedoch das Mithören (und ggf. Mitschneiden) von nicht-öffentlich gesprochenen Worten. Hierfür hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff „Wanze“ etabliert, gemeint ist ein kleines und damit möglichst unauffälliges Mikrofon und die damit verbundene Abhörtechnik.

Allerdings stehen gerade im Bereich der Personen- oder Organisationsüberwachung den Strafverfolgungsbehörden, Geheimdiensten auch andere Möglichkeiten der akustischen Überwachung zur Verfügung. So können beispielsweise Telefonleitungen angezapft werden, wenn sie als Freileitung oberirdisch verlegt sind oder ein Zugang zu öffentlichen Verteilern besteht. Auch Funksignale können mit der entsprechenden Abhörtechnik mitgeschnitten und dekodiert werden, sofern nicht beide Gesprächspartner eine verschlüsselte Verbindung nutzen. Besonders leistungsstark sind optische Abhöranlagen, bei denen ein Laserstrahl auf ein Objekt (zum Beispiel ein Fenster) in einem abzuhörenden Raum gerichtet wird. Die Schallwellen der im Raum gesprochenen Worte versetzen die Oberfläche des Gegenstandes in Schwingungen, die bei der Reflexion des Laserstrahls aufgezeichnet und ausgewertet werden.

Besitz von Abhörtechnik nicht verboten! Der Betrieb meist schon!

Der reine Besitz und der Betrieb von akustischer Abhörtechnik sind in Deutschland nicht generell verboten. Daher können auch Privatpersonen die entsprechende Technik erwerben und sogar nutzen, sofern davon keine Rechte Dritter betroffen sind. Diese Freigabe schließt auch drahtgebundene Anlagen wie CB-Funkgeräte ein, wenn diese nicht mit Hochfrequenz betrieben werden. Andere drahtgebundene Geräte dürfen nur dann genutzt werden, wenn der Besitzer dafür eine Lizenz besitzt. Im Internet wird jedoch zunehmend auch Abhörtechnik angeboten, die nicht in Deutschland betrieben werden darf (etwa weil sie reservierte Funkfrequenzen nutzt, die Polizei und Feuerwehr vorbehalten sind). Diese Geräte können bei der Einfuhr nach Deutschland vom Zoll beschlagnahmt und eingezogen werden, wenn die Sendung überprüft wird.

Des Weiteren ist es generell laut § 201a StGB strafrechtlich verboten, nicht-öffentliche Gespräche aufzuzeichnen. Der Grundtatbestand der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 Abs. 1 und 2 StGB wird auf Antrag verfolgt und ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (bei Amtsträgern wie Beamten oder Richtern sogar fünf Jahre) oder einer Geldstrafe bewehrt. Das gilt auch, wenn die Abhörtechnik nur im privaten Umfeld eingesetzt wird, beispielsweise um Mitbewohner oder Familienangehörige akustisch zu überwachen. Aus diesen Gründen sind die Hürden für den legalen Einsatz von Abhörtechnologie in Deutschland sehr hoch. Unter anderem werden damit im Rahmen der verdeckten Ermittlung im kriminellen Milieu Tonaufzeichnungen vorgenommen oder Gespräche aus der Ferne belauscht.

Abhörtechnik finden ist Aufgabe für Profis

Seit 1995 ist der Technische Abschirmdienst der Lentz Gruppe® unter fachlicher Leitung eines Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik auf die Suche und Auffindung von Abhörtechnik spezialisiert und europaweit erfolgreich im Einsatz für Firmen, Privatpersonen und Körperschaften des öffentlichen Rechts.



Über die Autorin: Shannon Schreuder

Shannon Schreuder

Shannon R. Schreuder, Jahrgang 1993, ist seit 2012 in unserem Team tätig. Die gelernte KFZ-Mechatronikerin absolvierte nach ihrem Fachabitur die Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK) und verfügt über eine jahrelange Observationserfahrung im In- und Ausland; darunter auch bei komplexen Einsätzen in Ghana, Japan, Neuseeland und den Vereinigten Staaten und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.) und geprüfte Qualitätsmanagementfachkraft – TÜV und betreut unser QM-System federführend.

In ihrer Freizeit verbringt die Mutter eines Sohnes viel Zeit beim Wakeboarden und Motorradfahren mit ihrem Ehemann.

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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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