Vorgetäuschte Krankheit? Falsche Spesenabrechnungen?
Wie können Unternehmen hier vorgehen?
Unternehmen, die Außendienstmitarbeiter beschäftigen und Handwerksbetriebe kennen die Problematik zu gut:
- Der Außendienstler reicht auffällige Quittungen ein und rechnet hohe Spesenbeträge ab.
- Der Handwerker meldet sich immer dann krank, wenn gerade viel zu tun ist
Die Krankheitstage sind kurz genug, damit kein Krankenschein erforderlich wird, dafür aber reichlich und gut verteilt. Schnell kommt der Gedanke auf, dass die Angestellten während der Arbeitszeit dazuverdienen oder dass die Außendienstmitarbeiter und Angestellte auf Geschäftsreisen Zusatzleistungen, wie Sauna, Massage etc. auf Kosten der Firma buchen und diese auf der Rechnung geschickt ‚verstecken‘.
Aber was kann dagegen getan werden? Die Beauftragung einer professionellen Detektei kann helfen!
Welche Betrugsfälle sind denkbar und gängig?
Grundsätzlich sollte ein Arbeitgeber nicht hingehen und gleich jeden Mitarbeiter pauschal unter Generalverdacht stellen, nur weil er einen Tag krank ist oder ab und zu eine höhere Spesenquittung einreicht. So etwas darf immer mal passieren, es sollte nur nicht zu häufig vorkommen.
Aufzuhorchen gilt es eher bei folgenden Fällen:
- Häufige Kurzkrankheiten – diese Angestellten sind in fast jeder Firma anzutreffen. Sie machen zwischendurch immer wieder einen Tag krank, gerne passend vor oder nach dem Wochenende. Manchmal bleiben die Mitarbeiter auch zwei Tage zu Hause – genau so lange, wie sie keinen Krankenschein vorlegen müssen.
- Kurzkrankheiten und Krankenschein – kommen die kurzen Fehltage häufiger vor und schließt sich zwischendurch immer mal eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einer oder zwei Wochen an, gern von wechselnden Ärzten, immer als ‚Erstbescheinigung‘ sollte unbedingt aufgehorcht werden!
- Außendienst – passen die Abrechnungen nicht zu den angegebenen Fahrten? Werden häufiger Hotelübernachtungen genutzt und somit ein weiterer Abwesenheitstag genutzt, obwohl die Strecke die tagesgleiche Rückreise erlaubt hätte?
- Dienstwagen – auch rund um den Dienstwagen gibt es Betrugstücken. Und zwar dann, wenn der Dienstwagen ausschließlich für Dienstfahrten vorgesehen ist und der Mitarbeiter ihn nicht für private Zwecke nutzen darf. Hier sollte genau geprüft werden; incl. der Tankbelege. Nicht selten nutzen Mitarbeiter firmeneigene Tankkarten großer Mineralölkonzerne dazu, um zwischendurch auch ihren privaten PKW ‚einmal voll zu machen‘. Passiert dies nur alle zwei Wochen, kann über das Jahr verteilt schon pro Mitarbeiter ein Schaden von bis zu 5.000 EUR entstehen.
Im ersten Schritt sollte ein Unternehmer stets hingehen und den Arbeitnehmer freundlich, doch bestimmt, auf die Sachlage ansprechen. Schon so mancher Unternehmer durfte mit Erschrecken feststellen, dass sein Mitarbeiter krank fehlte, weil er vom Partner verlassen wurde und die Großeltern aufgrund eines Schlaganfalls aktuell nicht aufs Kind aufpassen können. Die Vorgehensweise war zwar trotzdem falsch, doch reagiert jeder Chef in solchen Fällen anders, als bei der Erhärtung seines Betrugsverdachts.
‚Hier ist dann die soziale Kompetenz des Chefs gefragt‘, so der geschäftsführende Gesellschafter der Lentz Gruppe®, Marcus Lentz. ‚Weisen Sie den Mitarbeiter darauf hin, dass sein Verhalten falsch war, aber zeigen Sie Verständnis und suchen Sie gemeinsam nach einer Lösung. Wenn der Mitarbeiter merkt, dass er mit seinem Problem zu Ihnen kommen kann, verbessert das nicht nur nachhaltig das Arbeitsklima, sondern verhindert auch künftig Krankmeldungen dieser Art.‘, so Marcus Lentz weiter.
Besonders häufig kommt das nebenher Arbeiten natürlich in Handwerksbetrieben vor. Die Mitarbeiter führen ihre Schwarzarbeit nun, mit dem Material des Chefs, während der eigentlichen Arbeitszeit aus und erhalten doppelt Geld: Den Lohn vom Chef und das Schwarzgeld auf die Hand.
Was können Detekteien tun?
Detekteien, wie z.B. die Lentz Gruppe® die u.a. deutschlandweit operativ tätig ist haben jahrzehntelange Erfahrung und wissen, wie welche Beweise zu sichern sind und was verboten und was erlaubt ist. Für kompromisslose detektivische Qualität und Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen garantiert schon die speziell auf Detekteien ausgerichtete Zertifizierung nach DIN SPEC 33452, welche bei der Lentz Gruppe® im November diesen Jahres als erste Detektei Deutschlands erfolgt.
Schon aus diesem Grund können zertifizierte Detekteien ein höchstmaß an Qualität garantieren, um die Betrugsfälle im Arbeitsrecht wesentlich schneller, effektiver und nachhaltiger aufklären und beweisen.
Zugleich haben sie die notwendigen Mittel und verfügen über das Wissen, was genau dem Mandanten in der jeweiligen Situation vor dem Arbeitsgericht wirklich hilft! Hierfür beschäftigt die Lentz Gruppe® eigene Justiziare, die als ständige Berater und auch Ausbilder der Detektive permanent zur Verfügung stehen und in jeden laufenden Auftrag im Tagesgeschäft mit einbezogen werden können.
- Recherche – bevor es an eine womögliche Beobachtung geht, recherchiert ein Detektiv den verdächtigen Arbeitnehmer. Gerade blaumachende Handwerker, die während der Arbeitszeit schwarzarbeiten, lassen sich online mit Geschick ausfindig machen. Zumeist schalten sie nämlich in den Kleinanzeigen und auf Portalen eine Anzeige, auf die sich ein Detektiv natürlich melden kann. Aber auch Außendienstler oder Angestellte mit Dienstwagen, die mit diesem privat prahlen, lassen sich über die sozialen Netzwerke oft mit erschreckender Leichtigkeit finden.
- Beschattung – um den Verdacht zu belegen, gibt es natürlich mehrere Wege. Einer davon ist die Beobachtung. Ein Team von Detektiven beobachtet den Mitarbeiter und prüft, ob seine Angaben stimmen oder nicht. Dies funktioniert besonders gut bei kranken Mitarbeitern, deren Krankheit infrage gestellt wird, oder Mitarbeitern im Außendienst deren tatsächliche Arbeitsleistung fraglich ist.
- Überregionale Optionen – müssen Angestellte auf Dienstreisen oder im Außendienst überwacht werden, damit die Spesenquittungen kontrolliert werden können, haben Detekteien die Möglichkeit, unauffällig auch diese Angaben gesetzeskonform zu prüfen.
Natürlich müssen sich auch Detekteien an die geltenden Gesetze halten. In den meisten Fällen bedeutet das ausreichende Beweise zu sichern, damit der Auftraggeber rechtliche Schritte gegen den Mitarbeiter einleiten kann. Wird Schwarzarbeit aufgedeckt, kann der Detektiv natürlich selbst Anzeige erstellen.
In vielen anderen Fällen können Detektive sogar beschuldigte Mitarbeiter entlasten und somit zu einer für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung beitragen.
Was sollte bei der Wahl einer Detektei beachtet werden?
Sofern ein Unternehmer die Detektei rein aus beruflichen Gründen beauftragt, kann er die Kosten für die Beauftragung vollständig von der Steuer absetzen. Die Kostenrechnung einer Detektei gilt nun als gewöhnliche Betriebsausgabe. Dennoch sollte geschaut werden, welche Detektei die richtige für das Unternehmen ist:
- Beratungsgespräch – das sollte möglichst individuell und als Erstberatung anonym und ohne Verpflichtung am Telefon stattfinden, denn es hilft Unternehmern bei der Feststellung, ob ihnen die kompetenz der Detektei zusagt. Es muss ein Vertrauensverhältnis bestehen, anderenfalls ist eine gute Zusammenarbeit nicht möglich.
- Erklärung – die Detektei sollte erklären, wie in dem speziellen Fall vorgegangen wird und mit welcher Zeitspanne ungefähr zu rechnen ist. Hier gilt, dass wahre Worte die Seriosität belegen.
- Ausbildung – die Detektive sollten die zweijährige Ausbildung zum ‚geprüften Privatermittler (IHK) bei der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe in Kooperation mit der IHK durchlaufen haben und in der jeweiligen Detektei als Festangestellte tätig sein. Allein die Festanstellung garantiert im Nachhinein eine bessere Erreichbarkeit der Detektive für Zeugenaussagen etc. und spiegelt auch eine durchgängig positive Auftragslage der Detektei wider. ‚Nur wenn eine Detektei über eigenes, festangestelltes detektivisches Personal verfügt, liegt eine durchgängig positive Auftragslage vor, die wiederum die Professionalität und Kundenzufriedenheit widerspiegelt. Denn nur wer genug Arbeit hat, kann eine Festanstellung finanzieren. Detekteien die keine durchgängig positive Auftragslage, sondern immer wieder größere Lücken zwischen den Aufträgen haben, können keine Detektive festanstellen, sondern behelfen sich mit häufig ungelernten Subunternehmern und würfeln für jeden Auftrag ein neues Team zusammen. Wer gerade Zeit hat, wird genommen. Mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg. Hier gewinnt häufig der billigste Subunternehmer das Rennen.‘, so Marcus Lentz.
- Seriosität – vor der Beauftragung darf ruhig nachgefragt werden, auf welchem Weg die Beschattung eines kranken Mitarbeiters stattfindet. Wird, salopp gesagt, behauptet, dass ein Detektiv mit einem GPS-Sender am Fahrzeug des Mitarbeiters observiert, heißt es: Sich freundlich verabschieden. Durch solche Verhaltensweisen kommt auch der Mandant unter Umständen in Teufels Küche, nämlich dann, wenn er ein solches – eindeutig strafbares – Verhalten billigend in Kauf genommen hat! Detektive müssen die Privatsphäre des Einzelnen akzeptieren und dürfen keine lückenlosen Bewegungsprofile mittels GPS erstellen.
- Zertifizierung eine Zertifizierung durch den TÜV u.a. seriöser Zertifizierer nach DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen‘ und DIN SPEC 33452 ist praktisch unverzichtbar.
Übrigens ist es sinnvoll, sich vorab schon mit dem eigenen Anwalt zu besprechen und von ihm zu erfragen, welche Beweise er sich für ein Mandat wünscht. Oftmals bieten Detekteien auch an, gleich mit dem Anwalt zusammenzuarbeiten. Diese Vorgehensweise verkürzt natürlich die Zeit bis zum eigentlichen Handeln.
Fazit – Detektive sind teils notwendig
Passt der offene Lebensstil eines Angestellten offenkundig nicht zu seinem Gehalt und fehlt er dazu auch noch regelmäßig, darf sich ein Unternehmer ruhig die Frage stellen, ob da keine Schwarzarbeit auf seine eigenen Kosten vorliegt. Aber auch bei fragwürdigen Spesenabrechnungen oder der vermuteten privaten Nutzung hochwertiger Dienstwagen ist die Beauftragung eines entsprechenden Detektivs sinnvoll. Die Kosten für die Beauftragung kann ein Unternehmer ohnehin absetzen, und wenn er das Fehlverhalten seines Mitarbeiters aufdeckt, spart er sich zusätzlich die Lohnfortzahlung.
Über die Autorin: Frances R. Lentz
Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur und einem juristischen Studium eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK). Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).
In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.
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