Mietpreisbremse ist das Stichwort, wenn es um die Wohnungsnot in Berlin geht. 54,4 Prozent der Berliner wohnen zur Miete – das ist einsamer Spitzenwert unter den europäischen Hauptstädten
Unsere Detektei in Berlin auch gegen illegale Untervermietung erfolgreich im Einsatz!
Um die Wirksamkeit der Mietpreisbremse zu verstärken und damit der Wohnungsnot entgegen zu wirken, hatten Union und die Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag vereinbart, die Mietpreisbremse anzupassen. Zum 1. Januar 2019 wurden die geplanten Änderungen umgesetzt. Im Mai 2019 kündigte die ehemalige Bundesjustizministerin Katarina Barley weitere Maßnahmen an, die die Regelung zusätzlich verschärfen wollen. Ihre Nachfolgerin, Christine Lambrecht, möchte an diesem Plan festhalten.
Das es aber auch andersrum geht, d.h. der Vermieter betrogen wird, zeigt ein aktueller Einsatz unserer Detektei in Berlin. Dort beauftragte uns der Eigentümer eines schönen Berliner Mehrfamilienhauses im Bezirk Friedrichshain mit der Observation einer seiner Wohnungen. Der Verdacht: illegale Untervermietung mit Gewinnerzielungsabsicht.
Seine Mieterin, die dort offiziell seit 1988 wohnt, bezahlt nur rund 500 €. Daran, so der Mandant unserer Detektei, sollte sich auch nichts ändern. Allerdings hielten sich hartnäckig die Gerüchte, dass seine Mieterin schon längst nicht mehr selbst in der Wohnung wohnte, sondern an unbekannte Dritte untervermietet hatte.
Drei Detektive der Detektei führten daraufhin eine fünftägige Observation durch und konnten nicht nur feststellen, dass in der Friedrichshainer Wohnung zwei junge Damen wohnten, die sich die Wohnung teilten und jeweils 550 € bezahlten, sondern auch dass die eigentliche Wohnungsmieterin schon seit mindestens drei Jahren bei ihrem neuen Mann in Straußberg bei Berlin in einem schönen kleinen Häuschen im Grünen lebt. Auch die vollständige Identität der beiden jungen Damen, welche die Wohnung bewohnten, konnte schnell geklärt werden.
Detektive in Berlin kommen immer dann zum Einsatz, wenn Beweisnothilfe benötigt wird.
Die beiden in der Wohnung illegal wohnenden jungen Frauen waren noch an ihren alten Anschriften im Melderegister eingetragen. Dort konnten die Detektive von Nachbarn die Auskunft erhalten, dass die beiden jungen Damen dort schon vor mindestens eineinhalb, bzw. zwei Jahren ausgezogen sind. Das deckt sich mit den Aussagen der Nachbarn der Friedrichshainer Wohnung, die ebenfalls angaben, dass diese beiden jungen Damen dort seit etwa zwei Jahren leben.
Fazit: ein klarer Fall von Unerlaubter Untervermietung konnte hier durch den gezielten und diskreten Einsatz der Ermittler nachgewiesen werden. Die Kosten der Ermittler müssen nun von der eigentlichen Mieterin der Wohnung, welche die illegale Untervermietung betrieben hat, als sog. ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘ nach §91 ZPO. in voller Höhe an ihren Vermieter erstattet werden. Das Mietverhältnis wurde fristlos beendet.
Bilder © by Lentz & Co. GmbH
Über den Autor: Marcus R. Lentz
Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Privatpilotenlizenz.
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