Väter von Kuckuckskindern sollen es in Zukunft etwas leichter haben
… herauszufinden, ob Ihnen ein Kuckuckskind untergejubelt wurde und auch Unterhaltszahlungen zurückzuerhalten.
So sieht es zumindest ein Gesetzesentwurf von Justizminister Heiko Maß (49, SPD) vor.
Eine Frau muss künftig „auf Verlangen“ des Scheinvaters angeben, „wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat“, heißt es in einem Gesetzesentwurf. Im Klartext: Die Frau muss dem Mann, der bisher für ein Kuckuckskind bezahlt hat sagen, mit wem Sie in der Zeit der Empfängnis Sex hatte.
Dieses Auskunftsrecht könnte dann sogar gegen die Frau Geldstrafe und notfalls mit Beugehaft durchgesetzt werden.
Stammt das Kind dann tatsächlich von einem Seitensprung, kann der Scheinvater rückwirkend für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Erstattung von Unterhaltskosten vom leiblichen Kindesvater verlangen.
Die bisherige Rechtslage ist nämlich für den Scheinvater mehr als nur unbefriedigend:
Diese BVerfG-Entscheidung schlug bei Familienrechtlern ein wie eine Bombe: Mütter so genannter Kuckuckskinder müssen nun doch nicht offenlegen, mit wem sie Geschlechtsverkehr hatten und wer somit als biologischer Vater und Unterhaltspflichtiger in Frage kommt. Der BGH hatte das bislang anders gesehen und zu Gunsten der Scheinväter geurteilt.
BVerfG verneint Auskunftsanspruch für Scheinväter
Die Karlsruher Richter haben mit der Entscheidung vom 24.2.2015 (Az. 1 BvR 472/14) die Grundrechte der Mütter so genannter Kuckuckskinder gestärkt.
Sie müssen den Scheinvätern keine Auskunft darüber geben, wer als Erzeuger ihres Kindes in Frage kommt. Die Verfassungsrichter kommen zu dem schlichten Schluss, dass das Gesetz dafür keine Grundlage bietet.
Dementsprechend haben Scheinväter gegen den Willen der Mutter derzeit keine Chance, den tatsächlichen Vater in Regress zu nehmen – für unter Umständen jahrelang gezahlte Unterhaltsleistungen.
Insoweit ist das von Justizminister Maas geplante Gesetz nur logisch, richtig und schon längst überfällig.
Über den Autor: Marcus R. Lentz
Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Privatpilotenlizenz.
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