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Detektivkosten sind erstattungsfähig – aber nur bei stundengenauer Abrechnung!

Detektivkosten sind erstattungsfähig – aber nur bei stundengenauer Abrechnung!

Detektivkosten sind erstattungsfähig, sofern die Tätigkeit der Detektei für das Gericht nachprüfbar umschrieben wird.
Entscheidend ist, ob die Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung der Partei notwendig war. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Erstattung vorprozessual eingeholter Gutachter. Die aufgewendeten Kosten müssen nachvollziehbar konkretisiert werden. Dargelegt werden muss, welche Tätigkeiten die Detektei entfaltet hat, wieso die Dienstleistung zur Aufklärung des Geschehens notwendig war, welcher Zeitaufwand geleistet wurde und welche Stundensätze zugrunde gelegt wurden. Eine pauschale Honorarabrechnung ist daher für die Erstattungsfähigkeit nicht geeignet, da Pauschalhonorare üblicherweise auch bei geringerem Zeitaufwand voll zur Zahlung fällig werden.
(OLG Köln, 14.05.2012, 17 W 75/12)

Über den Autor: Patrick Davis

Patrick Davis

Der gebürtige 33jährige US-Amerikaner ist seit mehr als fünf Jahren bei uns im Team und ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und sowohl im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz, als auch teils in der Mandantenbetreuung. Herr Davis spricht muttersprachlich deutsch und amerikanisches Englisch, hat lange Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet und verbringt seine Freizeit gern im Freundeskreis und ist leidenschaftlicher Sportler.

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Wir bedanken uns für ihre hohe Einsatz­bereitschaft, die letztlich zum Erfolg in unserer Sache geführt hat und können Sie guten Gewissens weiter empfehlen. Viele Grüße
Ilona C. , Bad Bramstedt
Kundenstimme
Ich bin sehr zufrieden mit dem privatrechtlichen Beschattungs­ergebnis und der Art und Weise der Erledigung und kann dieses Unternehmen vorbehaltlos empfehlen.
Merle W., Bergisch-Gladbach
Kundenstimme
Beobachtung bei Unterhalts­streitigkeiten: Bin sehr zufrieden, mit der sehr kompetenten Beratung und Bedienung von Anfang an bis zum Schluß. Sehr zu empfehlen. Ins­be­sondere die stichhaltigen und auf den Punkt gebrachten Berichte lobten auch meine Anwälte.
Wolf-Peter H., Köln
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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