Detektei Lentz® begrüßt Urteil des BGH zum Einsatz von GPS
Laut Detektei Lentz® ist ein GPS Einsatz bei professioneller Observation ohnehin völlig unnötig!
GPS (Global Positioning System) ist ein Ortungssystem, das auf Satelliten basiert. Diese strahlen ständig Signale aus, aus deren Signallaufzeit der GPS-Empfänger ihre Position bestimmen kann. Das System wird von einem Detektiv z.B. verdeckt an ein Auto angebracht und ermöglicht dadurch eine lückenlose Verfolgung.
Zwei deutsche Detektive hatten im Rahmen ihrer Aufträge GPS-Sender an das Auto mehrerer Zielpersonen montiert, um von diesen Bewegungsprofile zu erstellen. Die Datenschutzbehörde stellte einen Strafantrag und gegen sie wurden Ermittlungen durchgeführt, die schließlich zu einer Anklage führten. Das Landgericht Mannheim entschied im letzten Jahr, dass die beiden Detektive sich durch die heimliche GPS-Überwachung nach 43 Abs.2 Nr. l BDSG, 44 Abs. l BDSG strafbar gemacht haben. Die Detektive haben gegen diese Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens hatte der BGH für den 04.06.2013 einen Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt und nun das Urteil des Landgerichts Mannheims bestätigt: die kommerzielle, heimliche GPS Observation ist strafbar geworden und kann mit Geld bzw. Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Dieses Urteil hat entscheidende Auswirkungen auf die Arbeit der Detekteien, da diverse Detekteien mit GPS Überwachungen gearbeitet und mit diesen sogar für ihre Dienstleistung öffentlich geworben haben. Mit dem neuen Urteil sind die Erkenntnisse, die mit GPS Peilsendern gewonnen wurden, nun jedoch vor Gericht nicht mehr verwertbar. Zudem meinen zahlreiche Juristen, dass der Strafbestand mit entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen nicht nur für die ermittelnden Detekteien gelten, sondern auch für den Auftraggeber der Detekteien zum Tragen kommen kann, da die Auftraggeber den jeweiligen Detektiv ja zum “Ausspähen von Daten” mittels GPS angestiftet haben.
Für die Detektei Lentz® hat das betätigte Urteil keine großen Auswirkungen, da sowohl die Detektei Lentz® als auch die gesamte Lentz Gruppe® aufgrund ihrer Philosophie und entsprechender Arbeitsweise den Einsatz von GPS Sendern nicht nur für unzulässig, sondern zudem für unnötig hält (https://www.lentz-detektei.de/News/2011-August/einsatz_gps_sender_unzulaessig) und dies schon im Jahr 2011 öffentlich Kund getan haben.
„Ein Detektiv ist nicht durch einen GPS-Sender zu ersetzen, niemals.“ so Marcus Lentz, Geschäftsführer der Lentz Gruppe® „Mitbewerber die bislang meinten ein bis maximal zwei Detektive plus GPS-Sender reichen für eine vernünftige, lückenlose Observation werden nun umdenken müssen und – ähnlich wie wir schon immer – auf Man-Power setzen müssen, oder weiter in der Illegalität arbeiten und das Risiko tragen müssen, sich und ihre Kunden in erhebliche Schwierigkeiten zu bringen. Detektive die Observationen mit nur einem, oder zwei Detektiven anbieten, können eigentlich gar keine vernünftige Arbeit abliefern, es sei denn, Sie wären der Zauberei kundig. Jedem, der sich die Verkehrsverhältnisse auf deutschen Straßen ansieht, leuchtet das auch ein.“, so Gernot Zehner der schon seit 2005 o.a. als Mandantenbetreuer der Lentz Gruppe® im Einsatz ist.
Für die Lentz Gruppe® und die Detektei Lentz® ist die Qualität der Dienstleistung das oberste Gebot. Dementsprechend wird bei Observationen immer ein erfahrenes, perfekt aufeinander eingespieltes Team aus mindestens drei Detektiven ständig zeitgleich eingesetzt.
Diese seriöse Art der Observation macht den Einsatz von GPS-Peilsendern völlig überflüssig und garantiert Ermittlungsergebnisse, die bei Bedarf auch ohne jeden Zweifel bei Gericht verwendet werden können.
„Sollten weniger als drei bis vier Detektive, je nach Auftragszweck, an einer Observation beteiligt sein, ist dies nach meiner Erfahrung quasi ein sicheres Anzeichen dafür, dass es sich hier nicht um eine professionelle, sondern eher um eine laienhafte Observation handelt, bei der ein Verlieren der Zielperson, oder gar ein erkannt werden der ganzen detektivischen Tätigkeit quasi schon vorprogrammiert ist und auch bestenfalls nur mittelmäßige Ergebnisse zu erwarten sind. Wer Ihnen etwas anderes zu verkaufen versucht, denkt an seinen Umsatz und nicht an die Qualität des Ergebnisses“, so Frances R. Schreuder, die ebenfalls als Mandantenbetreuerin bei der Lentz Gruppe® seit 2011 tätig ist.
Bei der Lentz Gruppe® braucht der Auftraggeber zudem nicht zu befürchten, dass er strafrechtliche Handlungen begeht, die ggf. entsprechend strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Neben dem hohen Qualitätsanspruch bei den Ermittlungen ist bei der Lentz Gruppe immer ein entscheidendes Kriterium, zu beachten und eben auch den Auftraggeber darüber aufzuklären, was rechtlich zulässig ist, um ihn vor negativen Konsequenzen zu schützen.
Weitere Informationen zu der Arbeitsweise und den Arbeitsbereichen der Detektei Lentz® und deren Tochterunternehmen: http://www.lentz-detektei.de
Über den Autor: Robin Schellberg
Robin Schellberg ist seit vier Jahren, nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung als Fachinformatiker als Detektiv-Sachbearbeiter tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa
Herr Schellberg spricht neben deutsch auch englisch fließend und ist in ihrer Freizeit begeisterter Motorradfahrer.
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