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Kindeswohlgefährdung in Spanien?!

Unser Auftraggeber war sehr skeptisch. Seine erst 22jährige Ex-Freundin wanderte, gemeinsam mit dem dreijährigen Sohn, mit einem neuen Lebensgefährten, den Sie erst knapp vier Monate kannte, nach Arenal (Spanien | Mallorca) aus. Unser Auftraggeber konnte dies, da die Mutter das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, nicht verhindern, glaubte jedoch dass der neue Freund der Mutter nicht gut für seinen Sohn sei und schaltete uns als besorgter Vater ein.

Drei Detektive unserer Detektei begannen daher sehr zeitnah auf Mallorca, wohin das Paar ausgewandert war, eine zunächst auf 10 Tage angesetzte Observation durchzuführen, um die Lebenssituation des Sohnes unseres Auftraggebers vor Ort zu klären.

Im Verlauf der Observation vor Ort konnte festgestellt werden, dass die Kindesmutter und der neue Lebensgefährte tatsächlich eine kleine Bar in Strandnähe gekauft haben und diese nun bewirtschafteten. Beide leben, mit dem Kind, in einer sehr ungepflegten Gegend in einer 45m² großen Zwei-Zimmer-Wohnung und arbeiten von morgens 10:00 Uhr bis spät in die Nacht. Der dreijährige Sohn unseres Auftraggebers ist die meiste Zeit mit in der Bar anwesend, wird gegen 19:00 Uhr von der Kindesmutter in die Zwei-Zimmer-Wohnung gebracht und dort nach ~1 Std. regelmäßig alleine gelassen, da die Mutter wieder zurück in die Bar zum arbeiten muss.

Gemeinsames spielen mit dem Kind?? Gleichaltrige Freunde?? Kindgerechter Tagesablauf?? Alles komplette Fehlanzeige!!!

Darüberhinaus stellte sich heraus, dass der neue Freund, wie auftragsbegleitende Ermittlungen unserer Detektive ergaben, in Deutschland mehrfach mit dem Gesetz wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Konflikt geraten war und eine zweijährige Haftstrafe gerade zur Bewährung ausgesetzt war.

Unser Auftraggeber nutzt unseren Bericht nun dazu, mit Hilfe des ihn unterstützenden örtlichen Jugendamtes in Stuttgart eine Änderung hinsichtlich des Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechts gerichtlich durchzusetzen und seinen Sohn wieder nach Deutschland zu holen, um diesen gemeinsam mit dem Jugendamt und seinen Eltern zu betreuen und ein kindgerechtes Leben zu ermöglichen. Wir drücken die Daumen…

Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Privatpilotenlizenz.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Prädikat besonders wertvoll. Ein ausgewogenes Detektiv-Team stand uns kurzfristig zur Verfügung. Alles recht Patent und exklusiv gesteuert. Ein Team. Ein Ziel. Ein Erfolg.
Dr. Robert F., Basel
Kundenstimme
Wir sind höchst zufrieden. Die Ermittler haben sich der An­gelegen­heit mit einer hohen Präzision an­ge­nommen, die schnellen Wege gefunden und den Auftrag bravourös bearbeitet. Hoch­achtung und Respekt!
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
Kundenstimme
Etwas Wartezeit. Sonst perfekt. Danke an meine immer für uns erreichbare Ansprech­partnerin Frau S., und das Team
Lieselotte M., Wien
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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