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Erfundene Spesen | fristlose Kündigung

Ein Außendienstmitarbeiter eines Lebensmittelgroß- handels im Stuttgarter Raum stand schon länger im Verdacht des Spesenbetruges. Im März 2008 schaltete die Geschäftsleitung dann unsere Detektei ein, um die Angelegenheit diskret zu überprüfen.

Drei unserer Detektive observierten den Außendienstmitarbeiter an insgesamt fünf Tagen und dokumentierten – ohne eine einzige Unterbrechung – sämtliche Fahrtstrecken und besuchten Firmen mit exakter Uhrzeit. Ebenso wurden Arbeitsbeginn und Feierabend lückenlos und minutiös dokumentiert.

Nach der Einreichung der darauffolgenden Spesenabrechnung stellte sich in nur einer Woche ein Unterschied von 11,25 Arbeitsstunden und 662 nicht gefahrenen Kilometern zu lasten unseres Mandanten heraus.

Dieser sprach die sofortige fristlose Kündigung des Außendienstmitarbeiters aus und forderte unsere Kosten als Kosten der notwendigen Beweisführung nach §91 ZPO zurück.

Vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg, als letzte Instanz, gab der Außendienstler dann an, seine Spesenabrechnung ‚aus dem Gedächtnis‘ heraus gemacht zu haben.

Ergebnis: Urteil der Vorinstanz bestätigt. Fristlose Kündigung bleibt bestehen. Detektivkosten müssen zu 80% übernommen werden.

Spesenbetrug – egal wie hoch – sei kein Kavaliersdelikt und rechtfertige in jedem Fall eine fristlose Kündigung, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Auch die Detektivkosten sah das Gericht für eine Woche Observation als angemessen an; lediglich die beinhaltete Mehrwertsteuer, welche unser Mandant mit eingefordert hatte, wurde vom Gericht nicht als Erstattungsfähig anerkannt, da unser Mandant als Gewerbetreibender ja vorsteuerabzugsberechtigt sei.

Über den Autor: Daniel Martin Ortega

Daniel Martin Ortega

Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit elf Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.

In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Gute, individuali­sierte Beratung. Hat mir wirklich weiter geholfen in meiner Sache. Jederzeit weiter­zu­empfehlen. Be­arbeitungs­zeit etwas länger als zunächst geschätzt.
Silke N., Hannover
Kundenstimme
Sehr kompetent, schnelle Regelung. Der Auftrag wurde zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Werner Klein, Berlin
Kundenstimme
Professionell, sehr fachkundig, geschickt, verlässlich, schnell - das sind die Attribute die uns nach drei­maliger, gewerblicher in Anspruch­nahme der Dienste der Detektei Lentz einfallen.
Christian E., Brüssel
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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