Zum Inhalt springen

Schriftvergleiche auf dem Vormarsch

Schriftvergleich Schrift

Immer wieder hören wir von Anrufern: ”Ich brauche ein graphologisches Gutachten“. Hier sitzen die meisten Anrufer jedoch einem Irrtum auf. Graphologische Gutachten werden nicht bei Gericht zugelassen. Allerdings werden auch von Juristen immer wieder fälschlicherweise graphologische Gutachten angefragt, gemeint sind aber auch in diesen Fällen ausnahmslos forensische Schriftvergleichsgutachten. Ausgehend von der Einmaligkeit einer Handschrift hat sie als Mittel für den Sachbeweis einen hohen Stellenwert. Forensische (Hand-) Schriftvergleichung ist nicht zu verwechseln mit der Graphologie, der charakterlogischen Handschriftendeutung!

Unsere beiden Schriftsachverständigen sind ausgebildete Fachkräfte in ihrem Spezialgebiet und beide bei Gericht zugelassen. Somit können die durch unsere Detektei erstellten Gutachten problemlos als Beweismittel bei jedem deutschen Gericht vorgelegt werden.

Gerade bei Testamenten, Kaufverträgen, Quittungen, anonymen Droh- oder Schmähbriefen können unsere beiden Schriftsachverständigen innerhalb kürzester Zeit den Schreiber überführen, wenn geeignete Vergleichsschriftproben vorliegen, oder durch unsere Detektive diskret beschafft werden. Aber auch Betrüger selbst, waren schon unter den Auftraggebern, die eine Begutachtung ”des eigenen Werks“ wollten, um es erst dann ”zum Einsatz“ zu bringen, wenn es der Begutachtung durch unsere Sachverständigen standgehalten hätte.

Typische Aufgabenstellungen mit denen wir konfrontiert werden, sind Fragen zur Echtheits-, Urheberschafts- bzw. Identitätsprüfungen von Handschriften, Urkundenprüfungen, Nachweis von Manipulationen jeder Art, Altersbestimmungen, Sichtbarmachung von Schriften, Oberflächenuntersuchungen usw. Jeder dieser Aufträge verlangt ein individuelles Vorgehen und ist im Vorfeld kaum exakt planbar. Zur Begutachtung sollte möglichst immer das Original der zu untersuchenden Schrift vorgelegt werden können, in Ausnahmefällen reicht aber auch eine sehr gute Kopie.

Über den Autor: Nils Borsch

Nils Borsch

Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.

In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Zurück zur Newsübersicht

Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Mit unglaublichem Biss und dem Anspruch nicht verlieren zu wollen hat die Detektei Lentz von Anfang an einen roten Faden verfolgt, der schluss­endlich den Erfolg für uns gebracht hat.
K.H. Reichelt, Wolfsburg
Kundenstimme
Mitarbeiter­beobachtung wurde ohne Ein­schränkung zu unserer vollsten Zu­frieden­heit an vier Be­obachtungs­tagen durchgeführt. Aus der schriftlichen und der Bild­doku­men­tation wird deutlich, dass hier echte Profis tätig sind.
S. Mesner, Herne
Kundenstimme
Im Bereich Wirtschafts­kriminalität sicher eine der besten Detekteien deutschlandweit.
H.V., Frankfurt am Main
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!