Ehegattenunterhalt verwirkt
Bereits im Oktober 2005 führten drei unserer Detektiv-Sachbearbeiter eine insgesamt sechstägige Observation der Ehefrau unseres Auftraggebers durch. Dieser hatte den Verdacht, dass eine Ehefrau die eheliche Treue ’nicht so genau‘ nimmt und wollte Gewissheit. Diese sollten wir – während er sich auf einer Geschäftsreise im Ausland befand – nun verschaffen.
Im Verlauf unserer Tätigkeit konnten wir zweifelsfrei feststellen, dass die Frau gleich zwei Liebhaber hatte und dass diese intimen Verhältnisse auch schon seit mindestens einem Jahr andauerten. Beide Liebhaber wussten übrigens auch nichts voneinander.
Das zustände Gericht entschied nun im November 2006, dass die Ehefrau, aufgrund ihres massiven Verstoßes gegen dass eheliche Treuegebot den eigenen Anspruch auf nachehelichen Trennungsunterhalt komplett verwirkt hat und unseren Auftraggeber aufgrund der durch uns erbrachten Beweise von jeglicher Unterhaltsverpflichtung frei gesprochen. Beantragt hatte die Ehefrau einen monatlichen Unterhalt von rund 900,00 EUR für sich.
Somit hat unsere Tätigkeit unserem Auftraggeber eine jährliche Ersparnis von über 10.000,00 EUR gebracht!
Über den Autor: Nils Borsch
Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.
In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.
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