Detektive dürfen Ex-Frau des Auftraggebers überprüfen
Ein zu nachehelichem Unterhalt verpflichteter Mann darf durch Detektive überprüfen lassen, ob und in welchem Umfang seine Ex-Frau arbeitet.
Sofern sich durch die Ermittlungen der Detektei herausstellt, dass die geschiedene Ex-Frau Einkommen verschwiegen hat, muss Sie nicht nur eine Streichung oder zumindest erhebliche Kürzung des Unterhalts hinnehmen, sondern auch die Kosten für den Einsatz der Detektive tragen.
(OLG-Koblenz, Az.: 11 WF 99/06)
Das Oberlandesgericht Koblenz verpflichtete mit diesem aktuellen Urteil eine geschiedene Frau dazu, ihrem Ex-Mann die entstandenen Kosten einer Detektei in Höhe von rund 9.000,00 EUR zurück zu zahlen.
(Die Veröffentlichung dieses Urteils stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung i.S.d. RBerG dar!)
Über den Autor: Marcus R. Lentz
Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Privatpilotenlizenz.
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